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Freitag, 10. September 2021

Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes (Stand)

Vorbemerkung des Verfassers dieses Beitrags:


       Organisatorisch ist das IfZ eine öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Es wird vom Bund und den Ländern finanziert. Das "Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam" wird ebenfalls von Bund und Ländern finanziert. Zweifelsohne grossartige Forschungseinrichtungen, doch ein gewisses Unbehagen kommt auf, wenn das Bundeskanzleramt die Forschungsprojekte  finanziert die die Forschung der Geschichte der ersten Bundesregierungen der Bundesrepublik zum Gegenstand haben. In diesen konkreten Fällen wären unabhängige Einrichtungen eventuell geeigneter. Es kommt mir ein bisschen vor, als wenn sich Einrichtungen und Institutionen selbst prüfen würden. 

Es darf stark bezweifelt werden ob sich diese Forschungsprojekte auch mit  dem Erwerb des Palais Schaumburg durch die Reichswehr und dessen Hintergründe im Jahr 1939 befassen  werden. Dies wäre eine Gelegenheir denn   der  Erwerbsvorgang gehört zweifelsohne in den Kontext.


taz.de/NS-Kontinuitaeten-im-Bundeskanzleramt


Hans Globke
Bundesarchiv, B 145 Bild-F015051-0008 / Patzek, Renate / CC-BY-SA 3.0



Zitat der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Frajtion Die Linke





Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 19/24297

Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des   Bundeskanzleramtes

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Im November 2016 wurde seitens der Bundesregierung ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms werden auch zwei Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München (IfZ) und des Zentrums für Zeithistorische Forschungen Potsdam (ZZF) mit vier Teilprojekten gefördert, die sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des Bundeskanzleramtes und den NS-Bezügen des Amtes befassen (vgl. https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/das-kanzler-amtbundesdeutsche-demokratie-ns-vergangenheit).

Weiter wird im Rahmen des Forschungsprogramms an der Universität Siegen ein Projekt unter dem Titel „Ingenieure der Verlautbarung. Kommunikations- praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ umgesetzt (vgl. https://www.siwiarchiv.de/uni-siegen-ingenieure-der-verlautbarung/).

Alle Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt sind bis November 2020 terminiert, sodass eine unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung der Ergebnisse anzunehmen ist. Insbesondere bei der Frage nach den NS-Bezügen im Bundeskanzleramt wird es um eine angemessene Außendarstellung der Forschungsergebnisse gehen. Denn das Bundeskanzleramt war die politische Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland und wirkte maßgeblich steuernd, planend und koordinierend auf alle Bereiche des Regierungshandelns, also insbesondere auch auf den Umgang mit der NS-Vergangenheit in der frü- hen Bundesrepublik Deutschland, ein.

 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me­ dien vom 27. November 2020 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.


 1. Werden die Forschungsprojekte von IfZ, ZZF und der Universität Siegen pünktlich abgeschlossen, und wenn ja, wann ist mit einer Publikation der Ergebnisse zu rechnen?

Wenn nein, wurden oder werden einzelne oder auch alle Forschungspro- jekte entsprechend verlängert (bitte entsprechend nach Forschungspro- jekt, Abschluss- und Veröffentlichungstermin aufführen)?

 

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben den vorgesehenen Ablauf der Forschungen im Rahmen des genannten Forschungsprojekts der Universität Siegen und des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) und des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) zur NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes erheblich beeinträchtigt. Durch die pandemiebedingten Verzögerungen konnten die Projekte nicht zum ursprünglich anvisierten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Nach aktuellem Planungsstand ist angestrebt, die Forschungsprojekte im nächsten Jahr jeweils zum Monatsende im März (Forschungsprojekt des IfZ), August (Forschungsprojekt des ZZF) bzw. September (Forschungsprojekt der Universität Siegen) abzu schließen. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgt nach Ab schluss der Forschungsprojekte.

  2. Gab es Zwischenberichte der Forschungsprojekte, wie viele Zwischenberichte gab es, und wurden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt?

Wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

 

Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes der Universität Siegen wurden bei einem Workshop des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Lan- deskunde in Tübingen (29./30. November 2019) vorgestellt. Zudem wurden drei Aufsätze in geschichts- und kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht.

Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZZF hat bisher folgende öffentliche und fachöffentliche Zwischenberichte abgegeben:

      Projektvorstellung in einer Fachzeitschrift: Hürter, Johannes/Kiss, Eszter/ Mentel, Christian/Raithel, Thomas/Sabrow, Martin/Schaarschmidt, Thomas/ Take, Gunnar/Vowinckel, Annette: Das Kanzleramt – Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit. Ein Forschungsprojekt des IfZ und des    ZZF, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67 (2019), S. 307-319.

      Fachöffentliche Vorstellungen und Diskussionen: 26. Juni 2018 – Workshop mit dem Organisationssoziologen Stefan Kühl am ZZF Potsdam; 11. September 2018 – Forum Archivrecht der Archivschule Marburg; 10. Oktober 2018 Workshop mit externen Fachvertreter/innen am ZZF Potsdam;

25.  Oktober 2018 Institutskolloquium des ZZF; 12. Dezember 2018 Zeitgeschichtliches Kolloquium Jena; 27. bis 29. März 2019 – Konferenz an der Universität Trier; 15. Mai 2019 Forschungskolloquium der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg; 5. November 2019 – Präsentation in der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History in Schleswig; 7./8. November 2019 – Präsentation an der Universität Kassel; 29./30. November 2019 Präsentation am Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in Tübingen.

      Öffentliche Vorstellung und Diskussion am 4. Dezember 2019 in Berlin, Fo- rum Willy Brandt.


  3. Werden die Abschlussergebnisse der Forschungsprojekte der Öffentlichkeit bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt?

Wenn ja, wann ist damit jeweils zu rechnen?

 

 4. Welche Planungen hat die Bundesregierung, die Ergebnisse der For- schungsprojekte einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

Ist z. B. eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische Bildung geplant?

 

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Ergebnisse der Forschungsprojekte werden nach deren Abschluss durch Publikationen der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist vor- gesehen, die Ergebnisse des Forschungsprojekts der Universität Siegen in der Schriftenreihe des Bundesarchivs zu veröffentlichen. Die Ergebnisse des ge- meinsamen Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden in einem Buch veröf- fentlicht, dessen Publikation für 2022 geplant ist. Zentrale Ergebnisse des ge- meinsamen Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden vorab auf einer Ab- schlussveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt, die voraussichtlich im Oktober 2021 im Zusammenhang mit dem Deutschen Historikertag in München stattfinden wird.

  5. Welche Planungen für die Nutzung der Forschungsergebnisse gibt es auf Seiten der Bundesregierung?

Ist z. B., ähnlich wie nach der Veröffentlichung der Studie zum Auswärtigen Amt im Nationalsozialismus, eine Nutzung der Ergebnisse für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskanzleramtes geplant?

 

Da die Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind, gibt es dazu noch keine Planungen im Bundeskanzleramt.

 6. Haben die Forschungsprojekte zur Geschichte des Bundeskanzleramtes die jeweils bewilligten Finanzmittel ausgeschöpft, hat sich Bedarf für ei-ne Aufstockung der finanziellen Mittel ergeben, oder wurden Finanzmittel eingespart (bitte jeweils entsprechend nach Forschungsprojekt und bewilligten sowie abgerufenen Finanzmitteln aufführen)?

 

Wie aus der beigefügten Tabelle zum Mittelabfluss ersichtlich, konnten die For- schungsprojekte in den Jahren 2017 bis 2019 überwiegend planmäßig umge- setzt werden. Die Durchführung der Projekte hat sich allerdings aufgrund der Beschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie verzögert. Entsprechend wurden Verlängerungen der Projektlaufzeiten über das Jahr 2020 hinaus not- wendig, die bei den Forschungsprojekten auch zu finanziellen Mehrbedarfen für das Jahr 2021 führten. Um einen erfolgreichen Abschluss der Forschungs- projekte auch unter den veränderten Rahmenbedingungen ermöglichen zu kön- nen, wurden daher zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu

600.00     Euro im Jahr 2021 für alle zehn Projekte des Forschungsprogramms zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden bereitgestellt. Das Verfahren zur Bewilligung der jeweils von den Forschungsprojekten beantragten zusätzlichen Fördermittel dauert noch an.


 

 

Projekt

2017

Soll

in Euro

2017

IST

in Euro

2018

Soll

in Euro

2018

IST

in Euro

2019

Soll

in Euro

2019

IST

in Euro

Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit

(Teilprojekte IfZ)

 

 

 

43.570

 

 

 

22.110

 

 

 

130.238

 

 

 

130.238

 

 

 

156.286

 

 

 

140.743

Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit

(Teilprojekte ZZF)

 

 

 

43.544

 

 

 

43.544

 

 

 

130.158

 

 

 

130.158

 

 

 

156.189

 

 

 

156.189

Ingenieure der Ver- lautbarung. Kommu- nikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungs- phase der deutschen Mediendemokratie in

den 1950er Jahren; Universität Siegen

 

 

 

 

 

 

 

21.811

 

 

 

 

 

 

 

21.811

 

 

 

 

 

 

 

65.197

 

 

 

 

 

 

 

65.197

 

 

 

 

 

 

 

78.236

 

 

 

 

 

 

 

78.236

 

108.925

87.465

325.593

325.593

390.711

375.168

 

 

 7. Welche weiteren Forschungsprojekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“, bei dem auch die Geschichte des Bundeskanzleramtes eine Rolle spielt, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche davon wurden und werden mit Mitteln des Bundes gefördert?

Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte (bitte entsprechend jeweils nach Projekt, Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit, Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?

 

Als weiteres Forschungsprojekt ist das „Projekt der Unabhängigen Historiker- kommission zur Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisation sowie seines Personal- und Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs mit dieser Vergangenheit“ zu nennen. Dieses wurde mit ca. 2,4 Mio. Euro aus den Haushaltsmitteln des BND gefördert. Darüber hinaus sind keine weiteren Forschungsprojekte im Sinne der Anfrage bekannt.

 

 8. Wie hat sich der Aktenzugang durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt gestaltet?

a)     In welchem Maße wurde auf Akten des Bundeskanzleramtes zugegriffen, und wurden alle Aktenanforderungen an das Bundeskanzleramt positiv beschieden, oder gab es Verschlusssachen-Rückhalte,

z. B. mit Verweis auf das Staatswohl?

Wenn es diese Rückhalte gab, wie viele Aktenanforderungen zu welchen Themen waren davon betroffen (bitte entsprechend auflisten)?

b)    Wurden Aktenbestände oder andere relevante Unterlagen aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre durch die Forschungsprojekte angefordert, und konnten diese zur Verfügung gestellt werden?


c)     Wurden die Aktenbestände der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, des Archivs für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin (ACDP), des Archivs der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung, Hamburg zur Verfügung gestellt?

 

Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.

Das Bundesarchiv als zentraler Ansprechpartner für die Forschungsprojekte hat diese – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – umfassend bei der Recherche nach geeigneten Aktenbeständen und der Bereitstellung der gewünschten Unterlagen unterstützt und tut dies weiterhin. Die weitreichende Akteneinsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte umfasst Akten des Bundes- kanzleramtes (Bestand B 136), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Be- stand B 443), des Bundesnachrichtendienstes (Bestand B 206) sowie diverse Nachlässe (u. a. Bestände N 1216 Heinrich Lübke sowie N 1371 Rainer Barzel). Hinzu kam die Nutzung von als VS eingestuften Akten, darunter auch von ausländischen Nachrichtendiensten, auf Grundlage vorliegender Berechtigun gen zur Einsichtnahme (Sicherheitsüberprüfungen). Auswahl und Auswertung der jeweils herangezogenen Quellen liegen in der Verantwortung und Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forschungsprojekte wurde zu allen Akten, die einschlägig sind und sich noch im Zugriffsbereich/Besitz des Bun- deskanzleramtes befanden, Zugriff gewährt. Dies gilt auch für Verschlusssachen. Sofern bei einzelnen Dokumenten Herabstufungsverfahren notwendig sind, laufen diese noch.

Das Forschungsprojekt der Universität Siegen nutzt für die Bearbeitung die Aktenbestände, die im Bundesarchiv vorliegen. Das gemeinsame Projekt von  IfZ und ZZF greift ebenfalls auf bereits endarchivierte Akten des Bundeskanzleramts im Bundesarchiv (Bestand B 136) zu sowie auch auf solche Akten, die sich noch im Bundeskanzleramt befinden oder in einem Zwischenarchiv des Bundesarchivs gelagert werden. Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü3) für die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter war Voraussetzung für die Einsichtnahmen. Die angeforderten Akten konnten bislang alle eingesehen werden bzw. stehen zur Benutzung zur Verfügung.

Die in Frage 8b genannten Unterlagen werden größtenteils in den Parteiarchiven überliefert. Akten aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre konnten in den in der Anfrage erwähnten Parteiarchiven und Stiftungen sowie im Bundesarchiv und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. Alle angeforderten Akten wurden den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Rahmen der archivrechtlichen Be- stimmungen zur Verfügung gestellt.


 9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte Aktenbestände und Archive der ehemaligen und aktuellen deutschen Geheimdienste (BND, BfV sowie die 16 LfV, MAD und MfS) genutzt?

a)     Wenn ja, bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Nachrichtendienst bzw. Archiv und Aktenbeständen in laufenden Metern angeben, wenn nein, hat es überhaupt entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht gegeben?

b)    Wurden entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht seitens der Nachrichtendienste abgelehnt, und wenn dies der Fall war, welche Akten- bestände betrafen die Ablehnungen (abgelehnte Anfragen auf Akten- einsicht bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Geheimdienst und Verschlusssachen aufführen)?

 

Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Das Forschungsprojekt von IfZ und ZZF nutzt Aktenbestände des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) stellte auf Anfrage Akten zur Einsichtnahme bereit. Bis No- vember 2020 wurden bis zu vier laufende Meter Akten eingesehen. Das For- schungsprojekt der Universität Siegen stellte eine Rechercheanfrage beim BStU.

Es wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Anträge im Sinne der An- frage abgelehnt.

 10.     Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte ausländische Stellen und Geheimdienste um Akteneinsicht an- gefragt und insbesondere Aktenbestände der Nachrichtendienste der Sie- germächte, aber auch deren nationalen Archive, ausgewertet und in die Forschungsarbeit einbezogen?

Anfragen im Sinne der Fragestellung wurden durch die Forschungsprojekte nicht gestellt. Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZFF hat Akten, die im Electronic Reading-Room der CIA zugänglich sind, ausgewertet.

11.     Welche Erkenntnisse liefern die Forschungsprojekte zum Thema der personellen Kontinuitäten im Bundeskanzleramt zur NS-Zeit bzw. zum Umgang des Bundeskanzleramtes mit der Kritik an solchen Kontinuitäten?

 

Eine substanzielle Aussage zu den durch die Forschungsprojekte gewonnenen Erkenntnissen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der For- schungsprojekte, nicht möglich.

12.     Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der  vier Teilprojekte, die vom IfZ und dem ZZF umgesetzt wurden, und      wann und in welchem Rahmen wurden die Ergebnisse der Bundesregierung präsentiert, bzw. für welchen Zeitpunkt ist dies geplant?

 

Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 11 wird verwiesen.





Donnerstag, 9. September 2021

Palais Schaumburg: "Ob eine Aufarbeitung durch das Bundeskanzleramt vorliegt oder vorgesehen ist, ist der BImA nicht bekannt."

Hier findet sich eine Stellungnahme der BImA zur Theamtik Palais Schaumburg in Bonn von November 2020.

"Ob eine Aufarbeitung durch das Bundeskanzleramt vorliegt oder vorgesehen ist, ist der BImA nicht bekannt."

Eine Aufarbeitung nur auf der Grundlage einer verfahrensrechtlichen Grundbuchanalyse greift vom Ansatz her zu kurz denn das Gericht prüft lediglich ob Formalia eingehalten wurden, also nur das Vorhandensein von Urkunden, hingegen nicht ob Personen berechtigt waren ein Rechtsgeschäft überhaupt vorzunehmen. Eine Aufarbeitung bedarf des politischen Willens dazu. Meines Erachtens kann der Vorgang des Abverkaufs des Palais Schaumburg in Bonn an die Reichswehr bei den jetzt vorliegenden Erkenntnissen in relativ kurzer Zeit ohne grossen Aufwand und Kosten vorgenommen werden.






Sonntag, 5. September 2021

Beschluss Palais Schaumburg nicht rechtskräftig

Dass der Beschluss des Landgerichts Bonn zum Palais Schaumburg in Bonn nicht rechtskräftig ist und die weitere Beschwerdemöglichkeit an keine Frist gebunden ist erlaubt es mir in Ruhe die Bundestagswahlen abzuwarten. Bin gespannt auf den neuen Inhaber des Gebäudes im Bundeskanzleramt.

Wer weiss: vielleicht tut sich die neue Regierung nicht so schwer mit der Aufarbeitung und gibt eine Stellungnahme im Verfahren vor dem OLG Köln.





Donnerstag, 19. August 2021

Gegen jede Art von Einschüchterungstaktik

Die Hohenzollern machen es vor, die Kleinen trainieren Drohgebärden gegen jede unliebsame Tatsachenbehauptung. Der Schuss kann nach hinten losgehen wenn die behauptete Tatsache wahr ist.



zur-erinnerung-versagung-von.html



Fakt ist dass etliche Archive vom selbsternannten liberalen Fürsten gesperrt werden.

Alexander vom Hofe

RA

Dienstag, 17. August 2021

Pfleger von Minderjährigen und kollusives Verhalten

Ich kenne jemanden der sich in den sozialen Netzweken sehr auffällig zum Thema Pflegschaften von Personen äussert. Namen möchte ich nicht nennen doch auf folgendes hinweisen. Diese Person ist entrüstet darüber, dass eine Künstlerin durch Vormundschaften und Pflegschaftsanordnungen ihrer Würde beraubt wurde.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen welche Methoden auserwählt wurden um meine im Jahr 1951 minderjährige Mutter finanziell auszuschalten. Ich zitiere aus der Seite 244 der Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssystem 2006.


https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/16146


"Er empfahl ihm, ein Haus im Wert von 47.000 DM als Abfindung zu akzeptieren. Das sei das letzte Angebot. Dass die Kapitalabfindung aus 1940 abgewertet war, sei Schicksal. Heinrich war finanziell und gesundheitlich am Ende. 

Als am 21.2.1951 Herr Figge das Amtsgericht Bückeburg um die Bestellung des Pflegers für meine damals minderjährige Mutter ersuchte, schrieb Dr. Figge: 

“Es ist besser, wenn wir hier ganz sicher gehen. Denn wir haben in der Hausgutsache schon Schwierigkeiten genug gehabt. (Abschrift an die Fürstliche Hofkammer in Bückeburg zur gefl. Kenntnisnahme).”


So what...




Mittwoch, 11. August 2021

Inkongruenzen

wikipedia Datei
 

Das OBERLANDESGERICHT CELLE hat mit sehr ausführlichem  51 Seiten langen Urteil 2003 aus meiner Sicht --konstruiert  --, dass Fürst Adolf zum Todeszeitpunkt kein Privatvermögen besass: 

Urteil OLG Celle 7 U 159/02

Von diesem Urteil schrieben die allermeisten, wie etwa Verwaltungsgerichte in Greifswald und Potsdam, Finanzministerium Brandenburg so wie  das Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern ab.

Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hielt das Urteil für falsch und stellte fest, dass es für die Behörden nicht bindend sei, weil es sich um ein Zivilverfahren inter partes handelte.

Was nun verblüfft und für das Landgericht in Bonn spricht, ist dass es davon ausgeht, dass Fürst Adolf Eigentümer des Palais Schaumburg in Bonn war und dass das Palais in den Privatnachlass fiel. Eine sehr richtige Erkenntnis. Sie ist aber auch Voraussetzung für die sich anschliessende Argumentation dass Adolfs Testamentsvollstrecker verfügen durften.

Beschluss Landgericht Bonn zum Palais Schaumburg Juli 2021

Seite 3 unten: 

"Es lässt sich aus dem Schreiben vom 30.6.1942 nicht entnehmen, dass der bei Umschreibung auf den Reichsfiskus im Jahr 1939 verstorbene Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe bei seinem Tod entgegen der Eintragung im Grundbuch nicht Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks gewesen sein könnte"

Für den Interessierten ist das Urteil des OLG Celle eine Lektüre für mehrere Tage (Rechtskenntnisse sind erforderlich).

Donnerstag, 5. August 2021

Entscheidung des Landgerichts Bonn zum Palais Schaumburg in Bonn










 

Das Landgericht geht völlig zu Recht davon aus, dass das Palais Schaumburg in Bonn Privateigentum des Fürsten Adolf zu Schaumburg-Lippe war. Somit kann kein Zweifel daran bestehen, dass das  Palais Schaumburg am 26 März 1936 Bestandteil von Fürst Adolfs Nachlass war. Dies steht im Gegensatz zur von anderen Gerichten und Behörden vertretenen Rechtsauffassung wonach ALLES was Fürst Adolf zum Todeszeitpunkt besass in Wahrheit Hausvermögen war. 

Mir war völlig klar dass ein Gericht in Bonn die anzuwendenden Gesetze respektieren würde. Dafür bin ich dem Gericht dankbar.

Mir ist auch klar, dass im Rahmen einer grundbuchrechtlichen Beschwerde eine historische Aufarbeitung von Machenschaften nur dann stattfinden kann, wenn das Bundeskanzleramt den Willen zu einer Aufarbeitung hat und in die Tat umsetzt. Mit dieser Entscheidung ist vielleicht ein erster Schritt in Richtung Aufarbeitung vollbracht. 

Eine weitere Beschwerde beim OLG Köln ist zulässig. Sie unterliegt keiner Frist, so dass ich hinreichend Zeit habe diese Rechtsbeschwerde ausführlich zu begründen. 


Vier Fragen stelle ich:


Darf sich der Staat gegenüber einem Bürger auf formales Grundbuchrecht berufen ?

Darf sich der Staat gegenüber einem Rechtsnachfolger eines NS Verfolgten auf formales Grundbuchrecht berufen ?

Darf sich der nutzniessende Staat der Aufarbeitung einer ns-bedingten Vermögensentziehung entgegenstellen  ?

Ist das rechtsstaatlich einwandfrei oder werden hier Grundrechte tangiert ?