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Donnerstag, 4. März 2021

Obskures Rechtsgeschäft: Verkauf Klaus in Steyrling gegen Barzahlung


Vor ab:


der-totale-krieg-wirkt-sich-auf-die.html


Wollte man in letzter Sekunde vor Eintreffen der Amerikaner Burg Klaus loswerden ? Warum ? 5 Jahre nach dem angeblichen Verkauf 1940 ? Oder nachweisen, dass Schaumburgs seit 5 Jahren mit Klaus nichts mehr zu tun hatten? 

Klaus, eine Herrschaft in Oberösterreich gehörte Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe der 1936 verstarb. Das Amtsgericht Bückeburg bescheinigte dass alles was Fürst Adolf je besessen hat dem Fürstlichen Haus Schaumburg-Lippe gehört. Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe liess sich bescheinigen dass er der Rechtsnachfolger des Hauses ist und verkaufte 1940 gegen 480.000 RM in bar Herrschaft Klaus an den kinderlosen 76 jährigen Herrn Landrat a.D. Sigismund von Treskow, der am 23.5.1945 in Dahlwitz verstirbt. Das OLG Lüneburg genehmigte den Verkauf im Januar 1945 und die Eintragung im Grundbuch in Österreich soll im Januar 1945 stattgefunden haben.

In den letzten Monaten des Zweiten Weltkrieges, im Zeichen des totalen Krieges, verloren die Oberlandesgerichte allerdings ihre Zuständigkeiten in Fideikommiss- und Stiftungssachen an dasjenige Landgericht, in dessen Bezirk das jeweilige Oberlandesgericht (Fideikommisssenat) seinen Sitz hatte (§ 52 der 2. Kriegsmaßnahmenverordnung vom 27. September 1944, RGBl. I S. 229). (Bestandsbeschreibung Fideikommissakten Niedersächsisches Landesarchiv).

Praktisch löste man in Celle diesen Übergang höchst einfach: der Vorsitzende des Fideikommisssenats Remkes wurde zum Hilfsrichter am Landgericht Lüneburg bestellt und konnte damit die ihm vertraute Materie weiter bearbeiten. Die Verordnung vom 25. November 1946 (Hann. Rechtspflege, S. 144) setzte die Oberlandesgerichte wieder in ihre alte Zuständigkeit ein. Bestandsbeschreibung Fideikommissakten Niedersächsisches Landesarchiv).

Einen Haken hat das Ganze: Gut Steyrling war kein Fideikommiss, sondern Nachlass und somit waren weder Celle, noch Lüneburg, noch Wien zuständig. Und 1945 war das Fideikommissverfahren gar nicht abgeschlossen, siehe Landtafel in Linz:




Das Landgericht Lüneburg konnte einen Abverkauf von Fürstliches Haus an Sigismund von Treskow nicht genehmigen.

Im Kaufvertrag der den Amerikanern vorgelegt wurde heisst es lapidar dass Eigentümer seit dem 30.7. 1936 das Fürstliche Haus sei.

Dies sollte den Amerikanern (Headquarters USAC) suggerieren, dass Wolrad Eigentümer von Gut Steyrling war. Sehr geschickt eingefädelt. Er war es aber in Wahrheit nicht.


Foto von Lewenstein (Wikipedia)

Hier ist der abenteuerliche Kaufvertrag:




Bargeld in höhe von 480.000 RM auf Sonderkonto T der Fürstlichen Hofkammer bei der Reichskkreditgesellschat in Berlin gezahlt.










Interessante Vollmachten die Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe erteilt. Dass sie auch das vermeintliche Vermögen des Fürstlichen Hauses 1939 erfassen können ist abenteuerlich, klappte auch beim Verkauf des Palais schaumburg in Bonn an den Reichsfiskus.





 

Die Genehmigung erteilte das OLG Lüneburg angeblich im Januar 1945:

Grundbuchauszug:



Ein direkter Abverkauf von Haus Schaumburg Lippe an Treskow ist rechtlich unhaltbar.

Voreintragung von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe aus den Unterlagen die den Amerikanern vorgelegt wurden nicht ersichtlich.

Aus meiner Sicht wurden die amerikanischen Bearbeiter und Inspektoren hereingelegt.


Klare Dokumentation des von Fürst Adolf geerbten Privatvermögens

 








PRIVATVERMÖGEN MECKLENBURG
ÖSTERREICH, UNGARN, SLOWENIEN, 
SEWEKOW IN PREUSSEN UND VIELES MEHR














Parallelen Österreich Palais Schaumburg in Bonn

Nach dem Tod des Fürsten Adolf zu Schaumburg - Lippe gelang es 1936 den Machern in Bückeburg die Nachlassabwicklung zu umgehen in dem ein anachronistisches Fürstliche Haus als Rechtsträger in Österreich in das Grundbuch eingetragen wurde. 

Über die wahren Eigentümer wurde dann 1945 die US Army getäuscht die das Gut Steyrling unter Zwangsverwaltung stellte.

Beim Palais Schaumburg in Bonn gab die sogenannte Hofkammer in Bückeburg 1939 vor, es gehöre dem Fürstlichen Haus und verkaufte es an den Reichsfiskus für militärische Zwecke der Wehrmacht.

Mitwissen der Streitkräfte schliesse ich in beiden Fällen nicht aus.







Mittwoch, 3. März 2021

Wurde die US Army getäuscht ?

Richter Figge des OLG Celle





Ich frage mich, ob Dr. Wolrad Schwertfeger mit Hilfe der Richter Figge und Remkes die US ARMY (Headquarters Land Upper Austria Area Command APO 174) getäuscht haben. 

Als land register Akten wurden  neue Ausfertigungen von Grundbuchauszügen, nicht originäre Grundbuchauszüge dem Headquarter vorgelegt mit der Eintragung des Fürsten Adolf. Warum ? Damit die nachträgliche und stümperhafte Retouschierung mit Hakenkreuzstempel der Grundbesitzbögen auf  Fürstliches Haus im Jahr 1936 den Amerikanern nicht auffiele.

Hier die Akten: https://catalog.archives.gov/id/165158973

Dort sind Grundbuchauszüge zu finden die neuem Muster entsprechen und nichts mit den zeitgemässen Grundakten Österreichs zu tun haben. Es sieht so aus, als habe Richter Figge zusammen mit der "Hofkammer" Grundbuchauszüge herstellen lassen damit sie der US Army in Täuschungsabsicht vorgelegt werden und die grundbuchrechtliche Position des Prinzen Wolrad akzeptiert wird. Problem ist aber, dass Wolrad erst 10 Jahre später aufgrund des Beschlusses des OLG Celle im Wege der Fideikommisauflösung eingetragen wurde. Wie konnte er Klaus an den Landrat von Treskow im Januar 1945 verkaufen, wo er kein Eigentümer war ?












Das gesamte Maschinenschriftbild von Anfang bis Ende mit dem gleichen Schriftbild, seit dem neunzehnten Jahhundert. Das bedeutet, dass die Grundbuchblätter neu angelegt wurden.


Hier die österreichischen Grundbesitzbögen mit NS Stempel

























Hier die Originalgrundbucheintragungen die ich aus dem Haus und Hof Archiv in Wien erhielt:





siehe auch:

https://vierprinzen.blogspot.com/2019/02/rekonstruktion.html

Gedanke:

Da ein Bezug zu den USA vorliegt (Täuschung der US Army)  wäre eine  Klage in New York auf Restitution oder Schadensersatz erwägenswert.