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Donnerstag, 4. Februar 2021

Was ich vor 10 Jahren in archivalia schrieb

 vom hofe

Anregung zur Adelsforschung Wie archivalia Leser wissen, habe ich mich ausgiebig mit der NS-Vergangenheit der Prinzen zu Schaumburg Lippe beschäftigt und mein (unvollständiges) Wissen der interessierten Leserschaft online und frei zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Familie habe ich schärfste Kritik erfahren. Dennoch bin ich der Ansicht, dass sich meine Arbeit gelohnt hat. Meine These ist bekannt: Bestimmte Mitglieder ehemals regierender Fürstenhäuser haben aus wirtschaftlichem Kalkül den Nationalsozialismus unterstützt, da dieser im Bereich der sogenannten „Fideikommissauflösung“, Lösungen anbot, die das Erbrecht aufhoben und die Favorisierung eines bestimmten Familienmitglieds vorsahen.

Es wäre wünschenswert, wenn diese These vergleichend in anderen Fällen auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden würde.

Es bieten sich dafür insbesondere die Fideikommissauflösungsvorgänge der Familien Waldeck, Braunschweig und Oldenburg an. Ich weiss, dass es sehr viel verlangt ist und dass in den jeweiligen Familien wohl kaum ein „Nestbeschmutzer“ (so wurde ich mehrfach betitelt) bereit sein wird, der Sache auf den Grund zu gehen und seine Forschungsergebnisse der interessierten Leserschaft frei zur Verfügung zu stellen. Aber wer weiss, vielleicht findet sich jemand.

Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Leser der Ansicht ist, „was interessieren diese Prinzen und Fürsten !“.

Die mich interessierende Frage ist einfach formuliert:
War die (vermeintliche) Elite bereit, Mord und Totschlag billigend in Kauf zu nehmen, um ihre eigene Position zu stärken ? Sind vermeitliche Eliten bereit gewesen, mit Himmler zu paktieren, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen ?

Nach meinem Kenntnisstand würde ich diese Frage unumwunden mit ja beantworten.

Weitergedacht: diesmal nicht auf den Hochadel bezogen, sondern auf „Eliten“ jeder Art, gleichgültig welche „Elite“ (ob Geld, Industrie oder Politik), was passiert wenn sie in die Gefahr gerät, ihre Position zu verlieren ? Würde sie im 21. Jahrhundert mit einem neuen Himmler paktieren, ihn unterstützen ?

Da ich der Überzeugung bin, dass diese Gefahr immer existieren wird, halte ich es für wichtig, dass das Verhältnis zwischen den „Eliten“ und den politisch und wirtschaftlich Mächtigen immer wieder untersucht wird. Denn aus den Verhaltensmustern kann gelernt werden, welche Gefahr von solchen Kooperationen ausgehen können.

Deshalb müssten die Parallelfälle Braunschweig, Oldenburg und Waldeck während des „Dritten Reiches“ untersucht werden.

Bezeichnend war nicht nur dass Familienmitglieder dieser „Häuser“ in die NSDAP eingetreten waren, sondern dass sie in der SS höhere Ämter bekleideten. So war Josias von Waldeck General der Waffen SS und Adjutant von Himmler gewesen. Ernst August, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, sowie sein Sohn waren beide Mitglieder der SS. Die Nähe einiger Mitglieder der Oldenburger zu Himmler kann bei Ingeborg Alix Prinzessin zu Schaumburg Lippe (geborene Herzogin von Oldenburg) nachgelesen werden. Siehe Bunte Bilder Band 2, S.45: „Himmler kannten wir ja schon seit Josias (Prinz von Waldeck) ihn, Jahre vor der Machtergreifung, als er noch en kleiner unbedeutender Diplomlandwirt war nach Lehnsahn (Familiensitz des Grossherzogs von Oldenburg) mitbrachte“.

Wenn hinzukomt, dass die Fideikommissauflösungsgesetzgebung insbesondere von der SS entworfen wurde, so sind die Zusammenhänge mehr als deutlich. Oldenburger, Waldecker, Schaumburger und Braunschweiger waren Lobbyisten in eigener Sache.

Wer möchte diese „Spur“ ausleuchten und die Geschichtswissenschaft ein ganzes Stück weiterbringen ? Wer sich bereit erklärt, sollte zuerst die bestimmt sehr umfangreichen und dem äusseren Anschein nach hochkomplizierten Fideikommissakten studieren. Diese „Verfahren“ verschleiern den wahren Kern. Dekonstruktion ist die Methode die weiterhilft. Mit Widerstand bei den lokalen Staatsarchiven ist zu rechnen.

Wer meine Thesen als erwägenswert akzeptiert kann ja meine Studie als orientativen Leitfaden nutzen. Ich gehe davon aus, dass die Parallelfälle exakt dem selben Muster folgen werden.

Ein derartiges Forschungsprojekt müsste gemeinsam von  Juristen und Historikern in Angriff genommen werden.





Hohenzollerndebatte Bundestagsfraktion Die Grünen 3.2.2021

Hohenzollerndebatte 

Das ist eine gute Basis: Historiker und Juristen agieren gemeinsam.

Vor 10 Jahren schrieb ich in archivalia (blog von Dr. Klaus Graf)

Anregung zur Adelsforschung Wie archivalia Leser wissen, habe ich mich ausgiebig mit der NS-Vergangenheit der Prinzen zu Schaumburg Lippe beschäftigt und mein (unvollständiges) Wissen der interessierten Leserschaft online und frei zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Familie habe ich schärfste Kritik erfahren. Dennoch bin ich der Ansicht, dass sich meine Arbeit gelohnt hat. Meine These ist bekannt: Bestimmte Mitglieder ehemals regierender Fürstenhäuser haben aus wirtschaftlichem Kalkül den Nationalsozialismus unterstützt, da dieser im Bereich der sogenannten „Fideikommissauflösung“, Lösungen anbot, die das Erbrecht aufhoben und die Favorisierung eines bestimmten Familienmitglieds vorsahen.

Es wäre wünschenswert, wenn diese These vergleichend in anderen Fällen auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden würde.

Es bieten sich dafür insbesondere die Fideikommissauflösungsvorgänge der Familien Waldeck, Braunschweig und Oldenburg an. Ich weiss, dass es sehr viel verlangt ist und dass in den jeweiligen Familien wohl kaum ein „Nestbeschmutzer“ (so wurde ich mehrfach betitelt) bereit sein wird, der Sache auf den Grund zu gehen und seine Forschungsergebnisse der interessierten Leserschaft frei zur Verfügung zu stellen. Aber wer weiss, vielleicht findet sich jemand.

Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Leser der Ansicht ist, „was interessieren diese Prinzen und Fürsten !“.

Die mich interessierende Frage ist einfach formuliert:
War die (vermeintliche) Elite bereit, Mord und Totschlag billigend in Kauf zu nehmen, um ihre eigene Position zu stärken ? Sind vermeitliche Eliten bereit gewesen, mit Himmler zu paktieren, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen ?

Nach meinem Kenntnisstand würde ich diese Frage unumwunden mit ja beantworten.

Weitergedacht: diesmal nicht auf den Hochadel bezogen, sondern auf „Eliten“ jeder Art, gleichgültig welche „Elite“ (ob Geld, Industrie oder Politik), was passiert wenn sie in die Gefahr gerät, ihre Position zu verlieren ? Würde sie im 21. Jahrhundert mit einem neuen Himmler paktieren, ihn unterstützen ?

Da ich der Überzeugung bin, dass diese Gefahr immer existieren wird, halte ich es für wichtig, dass das Verhältnis zwischen den „Eliten“ und den politisch und wirtschaftlich Mächtigen immer wieder untersucht wird. Denn aus den Verhaltensmustern kann gelernt werden, welche Gefahr von solchen Kooperationen ausgehen können.

Deshalb müssten die Parallelfälle Braunschweig, Oldenburg und Waldeck während des „Dritten Reiches“ untersucht werden.

Bezeichnend war nicht nur dass Familienmitglieder dieser „Häuser“ in die NSDAP eingetreten waren, sondern dass sie in der SS höhere Ämter bekleideten. So war Josias von Waldeck General der Waffen SS und Adjutant von Himmler gewesen. Ernst August, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, sowie sein Sohn waren beide Mitglieder der SS. Die Nähe einiger Mitglieder der Oldenburger zu Himmler kann bei Ingeborg Alix Prinzessin zu Schaumburg Lippe (geborene Herzogin von Oldenburg) nachgelesen werden. Siehe Bunte Bilder Band 2, S.45: „Himmler kannten wir ja schon seit Josias (Prinz von Waldeck) ihn, Jahre vor der Machtergreifung, als er noch en kleiner unbedeutender Diplomlandwirt war nach Lehnsahn (Familiensitz des Grossherzogs von Oldenburg) mitbrachte“.

Wenn hinzukomt, dass die Fideikommissauflösungsgesetzgebung insbesondere von der SS entworfen wurde, so sind die Zusammenhänge mehr als deutlich. Oldenburger, Waldecker, Schaumburger und Braunschweiger waren Lobbyisten in eigener Sache.

Wer möchte diese „Spur“ ausleuchten und die Geschichtswissenschaft ein ganzes Stück weiterbringen ? Wer sich bereit erklärt, sollte zuerst die bestimmt sehr umfangreichen und dem äusseren Anschein nach hochkomplizierten Fideikommissakten studieren. Diese „Verfahren“ verschleiern den wahren Kern. Dekonstruktion ist die Methode die weiterhilft. Mit Widerstand bei den lokalen Staatsarchiven ist zu rechnen.

Wer meine Thesen als erwägenswert akzeptiert kann ja meine Studie als orientativen Leitfaden nutzen. Ich gehe davon aus, dass die Parallelfälle exakt dem selben Muster folgen werden.

Ein derartiges Forschungsprojekt müsste gemeinsam von  Juristen und Historikern in Angriff genommen werden.










Montag, 1. Februar 2021

Marie Anna Fürstin zu Schaumburg-Lippe und die Verwaltung des Vermögens des minderjährigen Prinzen Heinrich


 


Die Rolle der Frau, hier die der Fürstin Mutter im Rahmen der Vermögensverwaltung eines Sohnes, war nicht unerheblich. Eine Rolle spielte sicherlich auch, dass sie 1911 verwitwet war.

Interessant ist es fúr mich auch zu sehen, welche Postkarten sie verwendete. Familiäre Hintergründe spielen natürlich auch eine grosse Rolle. Ihr Schwager (Prinz Adolf  Georg) hatte Viktoria von Preussen geheiratet.










Auch Hindenburg als Postkartenmotiv






Dienstag, 26. Januar 2021

Sonntag, 24. Januar 2021

Blätter aus dem Wehrstammbuch des Prinzen Heinrich

 







Reisepass des Prinzen Heinrich zu Schaumburg-Lippe April 1918


Dieser Reisepass der im April 1918 zwecks Einreise in Österreich-Ungarn ausgestellt wurde verdeutlicht in eindringlicher Weise, dass Österreich-Ungarn vom Fürstentum Schaumburg-Lippe als souveräner Staat anerkannt wurde und dass es anerkannte, dass es zur Einreise in das Territorium dessen Hoheit und Hoheitsgebiet anerkannt wurde, eines Reisepasses bedurfte.

Diese Erkenntnis ist keine Selbstverständlichkeit. 
Das OLG Celle schrieb im Mai 2003 im Verfahren 0159/02  :

"Entgegen der Ansicht der Klägerin hatte der Regierende Fürst Adolf mit beiden Hausgesetzen von 1911 und 1913 im Wege des Selbstgesetzgebungsrechts an den in Artikel 1 des Gesetzes von 1911 genannten Besitzungen * zu denen ausdrücklich * auch die Güter in Mecklenburg (unabhängig von der Frage der Lehnguteigenschaft) sowie die Liegenschaften in Österreich bereits seit dem Hausgesetz * von 1911 aufgrund der dort angeordnetetn hausrechtlichen Erbfolge um kein nach den Vorschriften des BGB frei vererbliches Vermögen des Fürsten mehr *. 

Allerdings blieb Fürst Adolf nach den Hausgesetzen Eigentümer dieses Hausguts, dessen Nutzung und Verwaltung ihm zukam. Dass er selbst als natürliche Person ab 1911 als Eigentümer der Grundstücke in den Grundbüchern eingetragen wurde entsprach damit der Rechtslage. Diese Grundbucheintragung bezog sich nur auf die Eigentümerposition des Fürsten als solche *. Entgegen der Annahme der Klägerin war damit keine Aussage darüber verbunden, ob es sich bei dem jeweiligen Grundstück um Privatvermögen oder Sondervermögen * des Fürsten Adolf handelte. Für die Zuordnung * der Grundstücke zum Hausgut als Sondervermögen war es auch ohne Belang, ob in den Grundbüchern die Fideikommisseigenschaft bzw. hausrechtliche Gebundenheit der Grundstücke vermerkt wurde. Von der Klägerin wird zwar darauf hingewiesen, dass eine Eintragung der Hausgut-bzw. Fideikommisseigenschaft insbesondere in den Grundbüchern von Mecklenburg und Österreich nicht erfolgt war. Dies hatte aber keine Auswirkung für das Hausgut bzw. Hausfideikommissgut. 

Nach dem allgemeinen * Grundbuchrecht kann zwar die Zugehörigkeit zu einem Sondervermögen Gegenstand eines eintragungsfähigen Grundbuchvermerks sein (Kuntze Eickmann Grundbuchrecht, Kommentar 5 Aufl. Einl Rdnr. J 21). Ihrer Eintragung kommt aber, da es nicht um einen eintragungspflichtigen Umstand geht, lediglich deklaratorischen Bedeutung zu *. Denn die Entstehung von Verfügungsbeschränkungen und –verbote, die hier Folge der Hausgut- und Fideikommisseigenschaft war, vollzieht sich ausserhalb des Grundbuchs (vgl. etwa Demharter, GBO 24 Auflage zu Pr. 22 Rdnr. 50)"

Wie kann es sein, dass das OLG Celle auf österreichisches Territorium die deutsche Grundbuchordnung anwendet ? Wie sieht es mit der Souveränität Österreichs aus ?  Wie kann ein schaumburg-lippischer Fürst uber österreichisches Gebiet mit seinen Hausgesetzen hineinregieren ?



Wozu dieser Reisepass ? 








Die Souveränität Österreichs war ein Hindernis um das 10.000 Hektar grosse Gut Steyrling zum Objekt von Machenschaften werden zu lassen. Der "Anschluss" erweiterte das Anwendungsgebiet der Grundbuchordnung. 


Ein weiterer Grund Vorschub zu leisten. Das Holz des Gutes, ein wichtiger Rohstoff, diente dem Bau von Flugzeugen. Viele Hinweise in diesem blog unter den Suchwörtern Steyrling, Focke Wulff und Kollaboration.



 

Freitag, 15. Januar 2021

UPDATE in Sachen Palais Schaumburg in Bonn

Eine Gelegenheit zur Aufarbeitung

Wird das  Bundeskanzleramt 

einer fachlichen Auseinandersetzung ausweichen ?


Das Landgericht hat die Beschwerde vom 22.02.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 26.5.2008, den angefochtenen Beschluss als solchen,  die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts vom 20.3.2019 sowie weitere in vorliegenden Verfahren erfolgte Stellungnahmen des Beschwerdeführers mit der Gelegenheit zur etwaigen Stellungnahme binnen eines Monats dem Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 28.12.2020 zugesandt.

Seit meiner Beschwerde vom 22.2.2019 sind bald zwei Jahre vergangen.

Ich möchte erfahren, ob die "Veräusserung" des Palais Schaumburg an den Reichsfiskus im Jahr 1939 einer rechtlichen Prüfung nach rechtsstaatlichen Massstäben standhält. 









Samstag, 9. Januar 2021

Kant: zum ewigen Frieden

 In „Zum ewigen Frieden“, 1795, plädiert Kant für die Republik als Staatsform:

 „Wenn...die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird, um zu beschließen, ob Krieg sein solle oder nicht, so ist nichts natürlicher als daß, da sie alle Drangsale des Krieges über sich selbst beschließen müßten...sie sich sehr bedenken werden, ein so schlimmes Spiel anzufangen: dahingegen in einer Verfassung, wo der Untertan nicht Staatsbürger, diese also nicht republikanisch ist, es die unbedenklichste Sache von der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigentümer ist, an seinen Tafeln, Jagden, Lustschlössern, Hoffesten u. dgl. durch den Krieg nicht das Mindeste einbüßt, diesen also wie eine Art von Lustpartie aus unbedeutenden Ursachen beschließen ...kann“.




Freitag, 18. Dezember 2020

UPDATES: Landgericht Bonn in Sachen Verkauf Palais Schaumburg Bonn an Reichsfiskus

Es sind Zweifel aufgekommen, ob die BIMA der richtige Verfahrensbeteiligte ist. Deshalb ist das Bundeskanzleramt auf meine Anregung vom Landgericht richtigerweise angeschrieben worden um dem Bundeskanzleramt Gelegenheit zu geben, ggf. seine Verfahrensrechte wahrzunehmen und inhaltlich vorzutragen, nach Zusendung der Antragsschrift.

Das Verfahren begann im Frühling 2019. Das ist lange her. 

Die BIMA steht seit Juli 2019 im Passivrubrum und gibt keinerlei Stellungnahme im Verfahren ab. Es sind  17 Monate vergangen seit Zustellung der Beschwerde an die BIMA.

Erstaunt bin ich über die Umstände, die dazu geführt haben, dass erhebliche Zweifel an der Passivlegitimation der BIMA aufgetreten sind. 





Bundesarchiv_Bild_101I-300-1862-22A,_Frankreich,_bei_Etretat,_Waffenvorführung,_ Kuntzen

UPDATE 15.1.2021

Eine Gelegenheit zur Aufarbeitung

Wird das  Bundeskanzleramt 

einer fachlichen Auseinandersetzung ausweichen ?


Das Landgericht hat die Beschwerde vom 22.02.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 26.5.2008, den angefochtenen Beschluss als solchen,  die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts vom 20.3.2019 sowie weitere in vorliegenden Verfahren erfolgte Stellungnahmen des Beschwerdeführers mit der Gelegenheit zur etwaigen Stellungnahme binnen eines Monats dem Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 28.12.2020 zugesandt.

Seit meiner Beschwerde vom 22.2.2019 sind bald zwei Jahre vergangen.

Ich möchte erfahren, ob die "Veräusserung" des Palais Schaumburg an den Reichsfiskus im Jahr 1939 einer rechtlichen Prüfung nach rechtsstaatlichen Massstäben standhält.










Dienstag, 15. Dezember 2020

Brief an Göring: Vorbereitungshandlung

Dieser Brief erklärt die Taktik des Hochadels. Das unterwürfige Oberhaupt soll durch die seit 1935 in der Gesetzgebung befindliche Fideikommissauflösungsgesetzgebung favorisiert werden. Step 1: Man positioniere sich als zuverlässiges Oberhaupt, als zuverlässiger "Fürst", damit das "Hausvermögen" ihm als freies Eigentum steuerfrei zugewiesen wird, step 2: Absicherung durch wohlwollende Fideikommissauflösungsgesetzgebung. Aber darüber schreibt man intelligenterweise nicht in step 1.

Sehr offensichtlich. Titel und Chefposition sind keineswegs eine nostalgische Forderung um die Würden der Monarchie wiederzuerlangen. Es geht um rechtlich bedeutsame Konditionen um Ansprüche auf Alleineigentum stellen zu können.








Samstag, 14. November 2020

Synergie, einheitliche Verwaltung Plettenberg, Hohenzollern und Schaumburg-Lippe

Das ehemalig regierende Preussische Königshaus bat das Generalkommando des III. Armeekorps am 9 Januar 1942 um Plettenbergs Uk. Stellung: 


An das stellvertretende Generalkommando des III. Armeekorps, Berlin Grunewald, Hohenzollerndamm 141 


Der Major Frhr. v. Plettenberg, Kommandeur III/Inf. Regt. 415 hat vom 1 Januar 1942 ab ausser der Verwaltung des Fürstlich Schaumburg Lippeschen Besitzes auch die Verwaltung des Besitzes des vormals regierenden Preussischen Königshauses übernommen. Der letztere Besitz ist seit dem im Dezember 1939 erfolgten Tode des Hofkammerpräsidenten v. Garnier und infolge zahlreicher Einberufungen zur Wehrmacht ohne richtige Leitung. Das wirkt sich bereits nachteilig aus, während die Rücksicht auf die Volksernährung intensivste Ausnutzung der landwirtschaftlichen Betriebe gebieterisch fordert. 

Die grossen wirtschaftlichen Erfolge, die Major Frhr. v. Plettenberg in seiner bisherigen Wirtschaftsführung aufzuweisen hat, bürgen dafür, dass er aus dem grossen Besitz, den er nunmehr betreuen wird (Land- und Forstwirtschaft zusammen 215 000 und 96 000=über 300 000 Morgen) volkswirtschaftlich und ernährungswirtschaftlich das denkbar Beste herausholen wird. 

Major Frhr. v. Plettenberg hat gegenwärtig einen längeren Wirtschaftsurlaub. 

Im Auftrage Seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen bitte ich nunmehr, seine UkStellung oder wenigstens Verlängerung seines Urlaubs auf zunächst 1/2 Jahr veranlassen zu wollen. 

Im Auftrage Unleserliche Unterschrift. (S. 8 d.A.) 

Frhr. von Plettenberg wurde zum Infanterie Ersatz Bataillon 338 in Crossen/Oder versetzt. (Blatt 19, Rückseite d.A.) 

Im Mai 1942 wurde weiterer Wirtschaftsurlaub gewährt (Blatt 19 v d.A.). Kommandeur des Ersatzbataillons 338 in Crossen an der Oder war Major Barownik (a.a.O). Frhr. v. Plettenberg wurde nach Berlin überschrieben (Schr. Plettenbergs an den Adjutanten des Wehrbezirkskommandos Hameln, Herrn Major Dierks vom 9 Juni 1942 aaO). 

Er schrieb, dass er sich fast 3/4 der Zeit dienstlich in Berlin aufhalte. Seine Wohnung befand sich in der Generalverwaltung des Königlichen Hauses, Unter den Linden 11. Mit Wirkung vom 31.5.1942 wurde er aus dem Heeresdienst entlassen (S. 20a, 20b aaO). 

Auf Blatt 28 der Akte befindet sich eine Bescheinigung folgenden Wortlauts: 

Es wird hiermit bescheinigt, dass der Präsident Kurt Freiherr von Plettenberg, Berlin W 8, Unter den Linden 11, mit der Oberleitung des gesamten Besitzes des vormals regierenden Preussischen Königshauses in Grösse von rund 220.000 Morgen, bestehend aus landwirtschaftlichen Administrationen, Pachtgütern, Forstämtern und sonstigen wehrwirtschaftlichen Betrieben, betraut ist. 

Er verwaltet daneben den grossen Besitz Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schaumburg Lippe.

Herr Präsident Freiherr von Plettenberg hat laufend in dringenden volks- und ernährungswirtschaftlichen Angelegenheiten als Leiter dieses umfangreichen Besitzes in den Provinzen Brandenburg, Schlesien, Pommern, Westpreussen, Hannover, Westfalen und in der Steiermark Dienstgeschäfte zu erledigen und ist daher gezwungen, die hierfür in Frage kommenden Eisenbahnverbindungen in Anspruch zu nehmen. Es wird gebeten im Interesse der Volkswirtschaft alle Zugverbindungen benutzen zu lassen. 

I.V. In der Akte folgt dann ein älterer Urlaubsschein vom 16. November 1941 in dem es hiess: Der Major d. R. v. Plettenberg Dienststelle 01 324 ist am 16 November 1941 bis a.W. nach Bückeburg nächster Bahnhof Bückeburg beurlaubt. 

Grund: Führung eines Wehrwirtschaftsbetriebes Im Felde, den 16 November 1941 Noack Oberst und Regimentskommandeur 


aus Kapitel 13 der Vier Prinzen 2006



https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/16146/vierprinzen_letzte_fassung_copia.pdf?sequence=1&isAllowed=y


Mittwoch, 11. November 2020

Reichsminister des Innern, Reichsführer SS und Fideikommissgesetzgebung a la carte

 Kooperation zwischen einigen Oberhäuptern des Hochadels und Naziministerien leicht erklärt:


Follow the Money








Streng vertraulich. Das erklärt das artige Auftreten in SA Uniform, die Rückdatierungsanträge zum Aufnahmedatum in die NSDAP. 

Der Weihnachtsmann beschenkt nur artige Buben.

Erbschaftssteuerfrei. Also keine Idioten.


Sonntag, 8. November 2020

Die Erklärung der Kollaboration zwischen Adel und Nazis steht in einem Paragrafen


εὑρίσκω

und zwar in Paragraf 86 der DVO zum Fideikommisserlöschensgesetz.

Nicht auf SA Uniformen oder Hakenkreuze oder Veranstaltungen in Potsdam schauen.










Das gesamte Vermögen geht an das zuverlässige Oberhaupt, gegen BGB.

Wer diese Regelung richtig einordnet weiss aus welchen Gründen der Hochadel kooperierte. Keine Teilung mit Miterben, alleiniges Verfügungsrecht.

Wenige Tage nach Erlass dieser Verordnung wurde das Palais Schaumburg in Bonn an die Wehrmacht übertragen. Man ist ja nicht undankbar. 

E = mc²

Je mehr Sonderrechte an Oberhaupt desto grösser seine Bereitschaft zur Unterstützung des Unrechtssystems, denn die Nutzniesserschaft wird perpetuiert. Bis ins 21. Jahrhundert.

Die Fragen um Vorschub Leisten sind falsch gestellt.

Liebe Historiker: Sie kommen um die Fideikommisgesetzgebungsakten im Bundesarchiv nicht herum, ebensowenig um den Kommentar von Koehler.

Ich weiss, not amusing, aber unerlässlich.

Also bitte, nochmal von vorn.

Das erste Gesetz zur Auflösung der Familienfideikommisse wurde am 26 Juni 1935 erlassen:



Die dazugehörige DVO am 24.8.1935





HTO im Januar 45 in Bückeburg, HAO schon im Herbst 1944

 


















Diese Forschungsarbeit müsste auch im Interesse des Staates sein

Eigentlich müssten die hier gewonnenen Erkenntnisse im Interesse der  Allgemeinheit und des Staates sein.

Es kann nur ein Gewinn bedeuten, zu erfahren, was geschah.

Sogar für die Abwehr von Ansprüchen von dritter Seite.....



Turin