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Dienstag, 11. Februar 2020

Exculpatio non petita

Excusatio non petita, accusatio manifesta


Wenn ASL den Historiker beauftragt hat dann könnte der Spruch eventuell passen...


Und wie sieht es mit Zugang zu gesperrten Akten aus?

Zum Beispiel: Palais Schaumburg oder Steyrling oder Steinbruch Steinbergen oder Zwangsarbeiterinnen bei Wubag Gemag

Eine Untersuchung ohne Scheuklappen ist dringend notwendig.

Der emeritierte Professor Dr. Karl Heinz Schneider hat meines Erachtens wenig zu Adel und Nationalsozialismus veröffentlicht.

http://www.lwg.uni-hannover.de/wiki/Regionalgeschichte



Donnerstag, 6. Februar 2020

In eigener Sache

Hier ist so viel qualitativ hochwertige Information dem interessierten Publikum zur Verfügung gestellt worden, dass es berechtigt ist, zu erwarten, dass sich wenigstens die BIMA zur nationalsozialistischen Vergangenheit des Palais Schaumburg in Bonn äussert. Eigentlich ist es Aufgabe des .....tes.

Zwei Erklärungen für das beredte Schweigen fallen mir spontan ein:

Entweder es wird eine gründliche Recherche eingeleitet die Zeit erfordert oder die Angelegenheit soll weder bearbeitet noch erwähnt werden.

Ich hoffe auf Variante 1

https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/palais-schaumburg-in-bonn-staatsbesitz-in-frage-gestellt_aid-44027615

DIe Details zum Erwerb des Palais Schaumburg in Bonn offenbaren  das Lügenkonstrukt falscher Fürsten und deren Anbiederung an Hitler und Konsorten. Und diese Details schlagen durch auf die Entschädigungsverfahren in Brandenburg und Mecklenburg. Und genau diese Zusammenhänge sollen nicht bekannt werden.

Sonntag, 2. Februar 2020

Offener Brief an Frau Merkel

Herr Prantls Kolumne   in der SZ vom 2 Februar 2020 zu den Hohenzollern-Forderungen endet so:

"Angela Merkel sollte deutlich sagen, was sie von den Entschädigungsforderungen hält: Nichts."

Ich unterzeichne mit. Möge das Verwaltungsgericht in Potsdam entscheiden. Rechtssprechung zu diesem historischen Themenkomplex ist nach 75 Jahren überfällig. Über Geschichte wird nicht verhandelt. Es wird über Anträge verhandelt.

https://www.sueddeutsche.de/politik/geschichte-hohenzollern-hitler-1.4781833?reduced=true






Freitag, 31. Januar 2020

Grossherzogl. Meckl. Schwerinscher Staats Kalender


Beim Aussortieren von diversen Büchern die noch in Kisten lagen fand ich diesen Grossherzogl. Meckl. Schwerinschen Staats Kalender  aus dem Jahr 1913. Wie ich erwartet habe fand ich bei sämtlichen Mecklenburger  Gütern die im Lehneigentum des Vaters von Adolf  Fürst zu Schaumburg-Lippe gestanden hatten, nunmehr Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe als Eigentümer verzeichnet. Ein weiterer Beweis dafür, dass die Güter im Eigentum des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe standen.








Für den der es genau wissen möchte


Donnerstag, 30. Januar 2020

Gefährlichkeit der Hohenzollerndiskussion

Die Diskussion um die Berechtigung der Forderung der Hohenzollern birgt eine grosse Gefahr in sich.

Unbestritten dürfte die Nähe der Hohenzollern zu Adolf Hitler sein, auch die Unterstützung des Nationalsozialismus.

Die Gefährlichkeit besteht darin, dass der Zuspruch der eingeforderten Gegenstände eine Signalwirkung hätte.

Das Signal wäre: die Unterstützung eines verbrecherischen Systems hat keine wirtschaftlichen Folgen für den Täter.

Egal wie mörderisch das System ist, gleichgültig ob ein Angriffskrieg unterstützt wird, wer Beihilfe leistet hat keine wirtschaftlichen Folgen zu befürchten.

Der Verharmlosungseffekt wäre perfekt. Das falsche Signal würde Gehör finden.

Denn es geht weder um Kunstbesitz noch um Immobilienbesitz, es geht bei den Ausschliessungsgründen des EALG um eine Frage der Würdigkeit der Person von der die Ansprüche abgeleitet werden.

Diese  Fragen hat der Gesetzgeber geregelt,   das Finanzministerium setzt das Gesetz um und die Justiz prüft im Falle der Klage die Rechtmässigkeit der Ablehnung des Anspruchs.

Der Kulturausschuss des Bundestages spielt gar keine Rolle bei diesen Fragen.

Und ich erkenne eine gewisse Ambivalenz bei der Erinnerungskultur für die Holocaustopfer einerseits und andererseits gleichzeitiger höchster Beachtung der Kulturforderungen derjenigen die ihre Ansprüche von Unterstützern des NS Systems ableiten. Das macht keinen guten Eindruck.



Soll ausgerechnet in der jetzigen Zeit die Hoffähigkeit der Symbole aus vergangenen Zeiten mit dem Trick eines Restitutionsfalles getestet werden? Geht es in Wahrheit um einen Versuchsballon?
Findet hier eine verdeckte zweite Entnazifizierung statt ?

Die allermeisten Restitutionsfälle sind längst abgeschlossen. Wieso ist dieser Fall im Jahr 2020 noch in Bearbeitung ?

Und ich bitte alle Beteiligten an der Diskussion: Verwenden Sie bitte  immer die Bezeichnung "ehemaliges Haus". Es kann nicht sein, dass 102 Jahre nach Abschaffung der Monarchie von der Presse, von Abgeordneten, von Behörden der falsche Begriff Haus ohne die Einschränkung ehemalig verwendet wird. Herr Dr. Stephan Malinowski hat in seinem Gutachten sehr genau darauf geachtet nicht eine falsche Wendung in Umlauf zu bringen. Seinem Beispiel sollten sämtliche Beteiligten folgen.

Der preussische Tellerrand

https://www.sueddeutsche.de/politik/hohenzollern-entschaedigungen-drittes-reich-1.4777068

Der Beitrag ist  leicht verständlich: Es grenze an Frechheit wenn der Ur- Ur Enkel des letzten deutschen Kaisers Forderungen auf Rückgabe von Kunst und Entschädigung für Bodenreformland gegen die Bundesrepublik oder Länder erhebe. Es greife 1 Absatz 4 des EALG, weil dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet wurde.

Für Juristen, und Herr Prantl ist ein Jurist, ist diese Aussage nichts Besonderes. Sie spiegelt die Rechtslage wider. Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden. Demzufolge muss über den  Antrag  ein Gericht entscheiden.

Das Gesetz gestattet keine Einigung im Vergleichswege. Über Ausschliessungsgründe darf nicht verhandelt werden. Entweder sie liegen vor oder nicht. Ich bezweifle sogar, dass über die Frage ob  sich ein Gegenstand im Privat- oder Sondereigentum befand, verhandelt werden kann und darf.

Vor diesem Hintergrund wundert mich aber etwas anderes:

Die Flut an Meldungen über den "Fall HZ" suggeriert, dass es zwischen 1933 und 1945 nur eine hochadelige Familie gab, die es verdient, in die öffentliche Diskussion zu treten. Diese Familie scheinen die Hohenzollern zu sein. Man/Frau  mag denken: selbst verschuldet, denn diese Familie  erhebt Forderungen.

Dass es auch andere Familien gab, nicht viele, aber immerhin andere, scheint niemanden zu interessieren. Und die Sach- und Rechtslage ist sehr ähnlich. Auch sie haben ähnliche Forderungen erhoben.

Ein wenig Differenzierung wäre wünschenswert, ich meine damit keineswegs Herrn Prof. Dr. Prantls plakative Aussagen, das ist eine legitime Art des Journalismus. Aber es darf nicht vergessen werden, dass es innerhalb der Familien nicht selten NS Gegner und NS Befürworter gab.

Und es gibt mehrere Auschliessungsgründe. Nicht nur Vorschub leisten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, es  gab unlautere Machenschaften zum eigenen Vorteil, Missbrauch einer Stellung usw. Das alles steht im Gesetz. Es gab Fälle bei denen sämtliche in Frage kommenden Tatbestandsmerkmale gegeben waren. Doch es wurde in manchen Fällen die mir bekannt sind, nicht wirklich recherchiert. Das ist das Skandalöse.

Ich habe auf diese Zusammenhänge mehrfach hngewiesen, aber das Interesse in der Presse scheint  nur der Familie des ehemaligen Kaisers zu gelten, und es konzentriert sich nur auf den Teilaspekt "Vorschub leisten". Ich frage mich: wieso ?

Sehr verkürzt.

Und es gibt noch einen Aspekt: Beihilfe zum Angriffskrieg in der Hoffnung auf Beute.

Ich kann verstehen dass der Fokus in einem 3 Minuten statement im Videoformat sehr präzise sein muss, eventuell habe ich hier zu viele Punkte angeschnitten. Sie liegen jenseits des preussischen Tellerrandes...

Mich würde freuen, wenn über den preussischen Tellerrand hinaus geblickt wird, wie 2007 geschehen.

Herr Ralf Husemann schrieb  in der Süddeutschen Zeitung vom 5. März 2007 (Rubrik Politische Bücher:

Geschäft auf Gegenseitigkeit

Schaumburg-Lippe und die Nazis

Dies ist kein Buch, sondern ein Steinbruch. Wer sich aber durch das Geröll der endlos langen Dokumente, Briefe, Listen und Fragen des Autors („War ich nun auf der richtigen Spur?”) durchgearbeitet hat, der kann sogar einigen Erkenntniswert gewinnen. Alexander vom Hofe, ein Großneffe von Adolf von Schaumburg-Lippe, des letzten fürstlichen Herrschers dieses noch bis 1946 bestehenden norddeutschen Mini-Staates, hat sich seine Familie vorgenommen – und die hat es wahrlich in sich. Der Großonkel kam 1936 unter bis heute ungeklärten Umständen mit seiner Frau in Mexiko bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Drei Brüder des Fürsten arrangierten sich mit den Nazis (Friedrich Christian brachte es gar zum Adjutanten von Goebbels). Doch der vierte (Heinrich), der Großvater des Autors, hatte nicht nur mit den Nazis nichts am Hut, er gehörte auch noch einer (alsbald verbotenen) Freimaurer-Loge an.

Im Zentrum dieses Buches steht Prinz Wolrad, der nach dem mysteriösen Tod seines Bruders alles tat, um als neues „Oberhaupt” der Fürstenfamilie dessen Gesamtbesitz an sich zu reißen. Der Autor versucht nun nachzuweisen, dass die anderen Brüder (und damit auch sein Großvater Heinrich) um ihr Erbe betrogen wurden. Dem Rechtsanwalt Alexander von Hofe geht es aber um Grundsätzlicheres. Er sieht die Kumpanei der Familie mit den Nazis als Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das Haus Schaumburg-Lippe behielt im Wesentlichen seine riesigen Besitztümer, auf denen dafür zum Teil kriegswichtige Produktionsstätten und Zwangsarbeiterlager eingerichtet wurden. 37 in einem Steinbruch ermordete Zwangsarbeiter sind namentlich bekannt, die tatsächliche Anzahl der Getöteten liegt vermutlich noch weit darüber. Eher niedere Chargen mussten sich später dafür rechtfertigen, gegen den blaublütigen Besitzer wurde aber nichts unternommen. Ein interessanter Nebenaspekt ist die Frage, ob der Verkauf des Bonner Palais Schaumburg, des späteren Dienstsitzes des Bundeskanzlers an die Wehrmacht rechtlich einwandfrei war. Ein anderes Thema sind die staatlichen Archive, die den Autor bei seinen Recherchen immer wieder abzuwimmeln versuchten. Das Thema ist offensichtlich noch brisant. (Zitatende)






Mittwoch, 29. Januar 2020

Leben und leben lassen ?

Die Ehefrau von Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Alexandra, schrieb über ihre Erlebnisse ab Mai 1945 als sie und ihre Kinder von den Amerikanern in Österreich zur Abreise gezwungen wurden. Sie bezeichnete sich im Text als Flüchtling.

Ihr Mann veröffentlichte ihn 1962. Auf Seite 10 fand ich einige interessante Zeilen:

Wer ist schuld an allem ? Nein-das will ich nicht erforschen.



Ihr Ehemann, Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe war ab 1933 Adjutant von Goebbels.

leben und leben lassen ?

Auszug aus dem Tagebuch von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe:

18 September 1945:

[S. 303] "..........Alexandra hat über das Rote Kreuz geschrieben und um Unterkunft in Bückeburg gebeten für den Fall der Ausweisung aus Oesterreich. Unterschrift „Deine tieftraurige Alexandra“. Didi (Friedrich Christian), mein jüngster Bruder, ist eingesperrt, wo unbekannt. Für die Unterbringung müsste Woldi (Wolrad) sorgen. Ich nehme sie nicht. Sie haben zuviel Menschen im 3 Reich durch Denunziation unglücklich gemacht. Sie ist ein miserabler Charakter. Eiskalt, hochmütig (wohl infolge ihrer schlechten Abstammung), berechnend. Dies Ende für diese Familie war vorauszusehn. Mich denunzierten sie allein 2 Mal! Dass sie jetzt tieftraurig sind, ist kein Wunder. Hoffentlich aber über sich selbst, dann hätte es nämlich noch einen Sinn. Es giebt unter unseren Familien wohl keine, die sich so, jede Tradition mit Füssen tretend (ohne dabei auf eventl. Vorteile aus der „Abstammung“ zu verzichten), benommen hat, wie gerade diese Beiden. Die Schamlosigkeit auf die Spitze getrieben. Die Kinder tun mir leid. Sie ist eine zähe Frau mit rechnerischer Begabung. So dass ich keine Sorge eigentlich habe, dass sie nicht einen Posten finden wird, durch den sie wieder sich heraus entwickelt. Auf die Kinder muss man ein Auge haben, um ihnen weiterzuhelfen. Es ist sehr schwer Didis gegenüber nicht bitter zu sein nach allem, was man erlebte, und frei von Zorn über der Situation zu stehn. Denn gewisse Pflichten hat man nun einmal, das ist nicht wegzuleugnen".

Und noch ein Vorgang der Alexandra betrifft:

https://vierprinzen.blogspot.com/2014/07/denunization-mumm-von-schwarzenstein.html


Dienstag, 28. Januar 2020

Geschichte des Palais Schaumburg in Bonn aufarbeiten

Ich wäre dankbar für eine Aufarbeitung der Geschichte des Palais Schaumburg zwischen 1939-1945.

Eine Untersuchung aber bitte ohne Scheuklappen.

Der richtige Adressat für diese Bitte befindet sich

hier



Stellenwert von Erinnerungskultur sollte sich auf NS Unrecht im weiteren Sinne  beziehen.


Donnerstag, 23. Januar 2020

Objekte, Geschichte und Aufklärungspflicht


Noldes Gemälde werden im Bundeskanzleramt abgehängt

Herr Friedrich Minoux verkaufte die Villa vom Gefängnis aus an die von Heydrich gesteuerte Stiftung Nordha. Es geht um die Villa  der Wannsee-Konferenz

Und wann werden der Verkauf des Palais Schaumburg in Bonn an die Reichswehr und der Zweck des Verkaufs sowie der Verkaufsvorgang selbst aufgearbeitet?

https://www.general-anzeiger-bonn

Ich frage mich ob dem Staat als Nutzer eine Aufarbeitungs- und Aufklärungspflicht obliegt.


Dienstag, 21. Januar 2020

Joseph Wulf

In seinem letzten Brief schrieb der Historiker Joseph Wulf an seinen Sohn David am 2. August 1974 

„Ich habe hier 18 Bücher über das Dritte Reich veröffentlicht, und das alles hatte keine Wirkung. Du kannst dich bei den Deutschen tot dokumentieren, es kann in Bonn die demokratischste Regierung sein – und die Massenmörder gehen frei herum, haben ihr Häuschen und züchten Blumen.“

Auf ihn geht die Einrichtung einer Gedenkstätte in der Villa der Wannsee- Konferenz zurück.


Josepf Wulf, 1940

Wannsee Konferenz

Es ist wundersam, dass die Ehrenbürgerwürde des Teilnehmers an der Wannsee Konferenz und "Endlösers" Alfred Meyer in Bückeburg erst 70 Jahre nach seinem Tod von der Stadt Bückeburg aberkannt wird.

Dort ticken die Uhren langsamer.

Über Alfred Meyers Verbindungen zu Bückeburg wurde schon 2006 ausführlich bei den Vier Prinzen berichtet.


10 weitere Jahre hat es gedauert, bis die Stadt Bückeburg gehandelt hat. Eine richtige

https://www.szlz.de/region/bueckeburg_artikel,-nazi-dr-alfred-meyer-nicht-laenger-ehrenbuerger-_arid,768641.html

In diesem blog sind auch einige Beiträge zu finden die sich seiner annehmen.









Donnerstag, 2. Januar 2020

Journalismusschulen und Faktencheck Teil 2

Im Mai musste ich diesen Beitrag verfassen:

https://vierprinzen.blogspot.com/2019/05/journalismusschulen-und-faktencheck.html

Nun ist es wieder soweit.

Diesmal schreibt Herr Jan Peter Wiborg einen schlechten Artikel. Dabei zitiert er mich, eins meiner Bücher aus dem Jahr 2006 und zwingt mich dazu, ihm zu attestieren dass der Artikel "Schatten der Vergangenheit" (Schaumburger Nachrichten, 21.12.2019) sehr nach Auftragsjournalismus riecht.

Ich zitiere:

"Es gibt ein zweites Buch das Wolrads Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus beleuchtet. Es heisst "Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem" (2006). Darin entwickelt der Jurist Alexander vom Hofe, Wolrads Grossneffe, die These, dass Wolrad vor allem deshalb gemeinsame Sache mit den Nazis gemacht hat, um das Hausvermögen zu bündeln."

Wie so oft schreibt der Journalist irgend einen Gedankenfetzen ab und beweist damit, dass er gar nichts verstanden hat. Wer die Kernthese verstehen will, muss sich gedanklich ein wenig anstrengen und das liegt Herrn Wiborg in diesem Fall fern. Vielleicht hat er es sogar verstanden und seine Mission ist es zu negieren. Negieren und Leugnen ist in Sachen Nationalsozialismus nicht immer harmlos und unproblematisch. Negieren mit Belegen und Argumenten ist erlaubt.

Dann schreibt er, es sei mir eine Ehre dass mich ein Historiker namens Riechmann immerhin an einigen Stellen zitiert. Aber dieser Historiker werte das Buch als "kaum ernst zu nehmen". Es sei eine Mischung aus kruder Anklageschrift und chaotischer Quellensammlung".

Wird hier geleugnet, Herr Wiborg ?

Krud heisst roh. Rohheiten gab es viele die ich hier nicht aufzähle, suchen Sie selbst. Und Quellen habe ich nachgewiesen in einem Umfang der die FU Berlin veranlasst hat meine zwei Bücher auf dem Dokumentenserver einzustellen.

Und wenn alles so verschwörungstheoretisch ist, warum beschäftigen Sie sich mit meinem Buch aus 2006, verschweigen in Ihrem neuen Artikel das Buch aus 2013, das Tagebuch meines ,wie Sie sagen "randständigen Grossvaters", das 1500 Seiten umfassende blog, das das NLA gebunden hat, und mit einer Signatur versah ?

Sind Sie zu faul sich zu informieren und nehmen den Wissensstand von 2006 als letzten Stand der Dinge, und tun so, als seien in den folgenden 14 Jahren keine neuen Erkenntnisse ans Tageslicht getreten ? Haben Sie die Hohenzollern Diskussion verschlafen ?

Hoffnungslos, wenn dieser platte Journalismus dominiert. Aber es gibt Gott sei Dank echten investigativen Journalismus. und es wäre nicht vermessen zu erwarten, dass Sie mich hätten ansprechen sollen, und zwar vor Veröffentlichung des Artikels.

Wolrad in Algorta 1962, mit seinem Patensohn AvH




Sonntag, 29. Dezember 2019

Differenzieren heisst Unterschiede erkennen

5 Geschwister

4 Prinzen und 1 Fürst

Unterschiede werden in der Diskussion um Hochadel und Nationalsozialismus in der Presse meist NICHT geprüft.

Im Falle des ehemaligen Hauses Schaumburg-Lippe gab es durchaus sehr unterschiedliche Haltungen zum Nationalszozialismus.

Und es gab Täter und Opfer.

Bei den Tätern wird nicht selten heruntergespielt, Opfer werden entweder nicht erwähnt oder ihr Opferstatus verschwiegen.


Adolf und Ellen



Heinrich

Friedrich Christian

Stephan
von links nach rechts:
Friedrich Christian, Wolrad, Stephan

Wolrad und Bathildis



Freitag, 27. Dezember 2019

Deutsch-italienisches Polizeiabkommen vom 1. April 1936

https://vierprinzen.blogspot.com/2019/12/deutsch-italienisches-polizeiabkommen.html

Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

Deutsch-italienisches Polizeiabkommen
Berlin, den 1. April 1936[1]
Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden:
1.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig über alle allgemeinen Erfahrungen und über einzelne Feststellungen hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei laufend unterrichten, soweit diese Erfahrungen und Feststellungen für die andere Polizei von Interesse sind.
2.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werde sich gegenseitig Anfragen nach allgemeinen Erfahrungen und einzelnen Feststellungen hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei beantworten, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse dieser Beantwortung entgegensteht.
3.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig Material und Beweismittel hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei sowie hinsichtlich solcher Vereinigungen oder Bestrebungen, deren Überwachung oder Auflösung im beiderseitigen Interesse erwünscht scheint, zur Verfügung stellen, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse entgegensteht. 
4.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig in der Aufklärung der gegen Italien und gegen Deutschland gerichteten Tätigkeit und Absichten kommunistischer und freimaurerischer Zentralen außerhalb Italiens und Deutschlands unterstützen und sich gegenseitig die Ergebnisse dieser Aufklärung mitteilen.
5.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden voneinander Anregungen auf Durchführung polizeilicher Vollzugsmaßnahmen gegen Kommunisten, Freimaurer und Emigranten entgegennehmen und nach diesen Anregungen handeln, soweit dies nach den Gesetzen des Landes möglich ist und soweit nicht eigene staatliche Interessen entgegenstehen.
6.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden auch in allen anderen Fragen auf diesem Gebiet, auch soweit sie in den vorstehenden Punkten nicht besonders aufgeführt sind, im Geiste dieser Vereinbarung zusammenarbeiten, soweit die Gesetze und die staatlichen Interessen nicht entgegenstehen.
Die unter Ziffer 1-6 erwähnten Mitteilungen, Antworten und Anregungen werden in folgender Weise übermittelt werden: 
a) Schriftliche Mitteilungen werden, soweit es sich nicht um eilige Angelegenheiten handelt, durch die Dienstpost des italienischen Botschafters in Berlin bezw. des deutschen Botschafters in Rom befördert, wobei der innere Umschlag der Sendung die Anschrift des Chefs der italienischen Polizei Exc. Bocchini bezw. des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder Reichsführer SS Himmler oder Vertreters im Amt zu tragen hat.
b) Besonders eilige Angelegenheiten werden durch besonderen Kurier übermittelt, der von der italienischen Polizei und von der deutschen politischen Polizei abwechselnd etwa jeden Monat oder in dringenden Fällen sofort entsandt wird. Die Kuriere reisen ausschließlich im Flugzeug.
c) Um eine sichere telephonische Verständigung zwischen dem Chef der italienischen Polizei und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder zu ermöglichen, teilt jeder der beiden Herren dem anderen mit jedem Kurier einen Decknamen mit, unter dem er sich beim telephonischen Anruf melden wird.
Um für den Fall des Versagens unter b) bis c) angegebenen Verbindungen eine Verständigung zu ermöglichen, teilt die italienische Polizei der deutschen politischen Polizei und die deutsche politische Polizei der italienischen Polizei private Deckadressen mit, an die in diesen Fällen Mitteilungen auf dem gewöhnlichen Postwege gesandt werden.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini
Vorschlag
des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder, Reichsführer SS Himmler, zur Ergänzung der Punkte vom 1. April 1936:
Die italienische Polizei und die deutsche Politische Polizei werden auf begründeten Antrag politische Verbrecher unter Ausschaltung diplomatischer Verhandlungen der anderen Polizei ausliefern, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse entgegensteht.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini
Vorschlag
des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder, Reichsführer SS Himmler, zur Ergänzung der Punkte vom 1. April 1936:
Zwischen der italienischen Polizei und der deutschen politischen Polizei wird ein Funkverkehr eingerichtet werden. Einzelheiten werden durch schriftliche Vorschläge erörtert und vereinbart werden.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini

[1] Sonderarchiv Moskau, Bestand 500, Opis 1, Bl. 70-74. Abschrift angefertigt von Patrick Bernhard.



Montag, 23. Dezember 2019

i Wie keine Information




Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde in einem Verwaltungsgerichtsverfahren nach pflichtgemessem Ermessen die Vorlage von Unterlagen aus Geheimschutzgründen, kann – auf Antrag eines Beteiligten und sofern das Gericht der Hauptsache die zurückgehaltenen Unterlagen für entscheidungserheblich erachtet – im In-Camera-Verfahren nach § 99 VwgO die Rechtmässigkeit der Zurückhaltung durch speziell bei den Oberverwaltungsgerichten  und beim Bundesverwaltungsgericht eingerichtete „Fachsenate für In-Camera-Verfahren“ par. 188 VwGO) überprüft werden.

Ich frage mich ob das Verfahren auch in Grundbuchsachen Anwendung findet, wenn die streitige Frage lautet ob der Staat  Privateigentum redlich erwarb.



https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/palais-schaumburg-in-bonn-staatsbesitz-in-frage-gestellt_aid-44027615


Freitag, 13. Dezember 2019

blog wurde gebunden

Archivare denken in Jahrhunderten.

Vielleicht sind die gebundenen Gedankensplitter dieses blog in hundert Jahren interessanter als heute.

Zumindest sind sie vorläufig gesichert.

Internet ist instabil.





Samstag, 7. Dezember 2019

Empfehlung: Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe, Kammler und von Behr

Buchcover
Sechs Jahre nach Erscheinen des Buches: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr freut es mich sagen zu können, dass das Buch heute (eventuell) aktueller ist, als es im Jahr 2013 war.

Das hängt mit der Diskussion um die Preussenforderungen zusammen und mit Hans Kammler.

Das Buch kann kostenlos mit Abbildungen heruntergeladen werden:

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/14026


Besprechung von Dr. Klaus Graf hier:

http://archiv.twoday.net/stories/581436383/


Donnerstag, 5. Dezember 2019

Gutachterschau könnte möglicherweise inszeniert worden sein

Wer Praxiserfahrung in verwaltungsrechtlichen Vorgängen hat, weiss dass die Ämter (Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen; Bundesamt, Finanzministerien) Personal hatten und haben, das Recherchen in einschlägigen Archiven durchführte/durchführt.

So ist beispielsweise die Entscheidung zur Entschädigung der Hackeschen Höfe in Berlin an die Erben von Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe gespickt mit Details aus diversen Archiven und Beständen.

Kein Gutachter wurde beauftragt. Verwaltungsjuristen subsumieren unter die Tatbestandsmerkmale der Norm unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Es gibt eine umfangreiche Handreichung, es gibt Kommentare (Fiebig).

Also was soll diese Gutachterschau ? Ich halte sie für nicht erforderlich. Gerichte sind durchaus in der Lage Erkenntnisse zu würdigen.

Soll hier möglicherweise legitimiert werden, dass Geheimverhandlungen geführt werden ? Sollen die täglichen Kommentare in der Presse (FAZ und SZ) suggerieren, dass verhandelt werden darf, Gerichte ausgeschlossen werden können ?

Denn eins dürfte klar sein: Wenn das Gesetz für alle gilt, dann gibt es keinen Raum für Verhandlungen. Die Bundesrepublik darf nicht verhandeln. Die Gerichte müssen entscheiden. Entweder die Ansprüche sind ausgeschlossen oder sie sind es nicht. Ich vermag keine Dispositionsbefugnisse zu erkennen.

aus dem Bescheid in Sachen Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe

Praktikum in Ausschliessungsgründe Teil 3: Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe


wer sucht der findet................ hier, gleich mehrere Varianten.

Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn 

der nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, oder das enteignete Unternehmen

gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, 

in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht 

oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat.