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Mittwoch, 12. Dezember 2018

gründliche Recherchen erleichtern die Arbeit: Akte Plettenberg und das Palais Schaumburg

Vorbemerkung:

Die in diesem Eintrag enthaltenen Informationen wurden rechtmässig erlangt. 
Der zuständige Richter wurde von der Rechtspflegerin gefragt, ob ich Anspruch auf die Information hätte.

Die Antwort des Richters lautete:

Frau Rechtspflegerin

Gegen die Grundbucheinsicht bestehen keine Bedenken, da insoweit aufgrund des Erbscheins ein berechtigtes Interesse besteht, sich über die Rechtslage des Grundbesitzes des ehemaligen Eigentümers und Erblassers zu informieren.

13 August 2002

unterschrieben 

RiAG

Es ist sehr leicht Verknüpfungen durchzuführen.

Mein im Jahr 2006 veröffentlichtes Buch Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem beinhaltet eine sehr detaillierte Chronologie, die sich von Seite 325 bis Seite 361 erstreckt.

Das erleichtert die Forschung ungemein.

Am 29.12.1919 kaufte Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe von Viktoria von Preussen das Palais Schaumburg in Bonn.



Der in Minden beurkundete Kaufvertrag aus der Grundakte:








Adolf wurde am 9. März 1920 eingetragen.

Es kam zu einer Ausstellung eines Grundschuldbriefes der interessant ist, weil Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe als Eigentümer ausgewiesen war.

Firma Proehl & Gutmann Amsterdam Gläubigerin von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe

Parzelle Nr. 394/170 gross 0, 04 ar  gross, ist interessant für eine Beschwerde gegen den
Beschluss des Grundbuchamtes Bonn,
das sind 4 Quadratmeter

Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe Eigentümer


Bitte Proehl & Gutmann in Amsterdam im Auge behalten. Ich komme am Ende der Ausführungen darauf zurück.

Man nehme nun die Plettenberg Akte.

1937 schrieb in dieser Akte Herr Schwertfeger an Herrn Plettenberg, dass die Gegenseite (also die Miterben) gar nicht erkannt haben, dass sie einen Erbschaftsauseinandersetzungsanspruch haben.

Dass Herr Plettenberg und  Herr Schwertfeger es wussten ergibt sich nicht nur aus dieser internen Notiz in der Akte Plettenberg, sondern auch aus diesem Vermerk aus der Grundakte

Zitat: Umschreibung der Grundstücke aus dem Nachlass von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe.



Obwohl die Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Eigentümer waren, boten Herr Plettenberg und Herr Schwertfeger das Palais Schaumburg dem Reichsfiskus zum Kauf an.

Hier das Kaufangebot über 14 Parzellen, laufende Nummer 1-14.



Klausel 3: 709.000 zu zahlen in bar oder Übernahme von Bankverbindlichkeiten bei der Dresdner Bank




Proehl & Gutmanns Forderung in Höhe von 500.000 Goldmark plus Zinsen
gegen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe wird Anfang 1934
an die Dresdner Bank abgetreten. Die Abtretungserklärung unterschrieb
F.B. Gutmann, Inhaber der Firma Proehl & Gutmann



Das Angebot zum Kauf durch das Heer gab das "Haus Schaumburg Lippe" ab. Völlig unverständlich. Es hätte, wenn überhaupt, von den Erben Adolfs abgegeben werden können.

Reichs (Wehrmacht) fiskus (Wehrkreisverwaltung VI) nahm am 24 Februar 1939 das Angebot in Münster an. Es wählte die Variante: Zahlung von 709.000 RM in bar. Also keine Übernahme der Bankverbindlichkeiten bei Proehl & Gutmann, auch nicht bei der Dresdner Bank.



Die Auflassungserklärung hinsichtlich der Parzellen 1-14 erfolgte am 24 März 1939 in Minden. Seltsamerweise gibt die Auflassungserklärung ein Testamentsvollstrecker Adolfs ab.






.


Das Grundbuchamt teilt mit, dass die Grundstücke 1-14, eingetragen in Blatt 5976 
nach Blatt 256/10104 am 25. Juli 1939 übertragen wurden





Im Grundbuch  ist ersichtlich, dass  ein Umlegungsverfahren eingeleitet wurde.

Es heisst in Eintragung 30: Im Umlegungsverfahren auf Grund des am 11.1.1941 festgesetzten Verteilungsplans vom 26.10.1940 eingetragen am 1. März 1941. Informiert wurde die Umlegungskommission XIII Bonn, Stadthaus.


Eintragung 3: Das Umlegungsverfahren ist eingeleitet, 16. August 1939.


Juli 1939 wurden die Belastungen zur Sicherung der Forderungen von Proehl & Gutmann gelöscht
Am 25 Juli 1939 wurden die Belastungen gelöscht.

Eingetragen, so das Grundbuchamt sei Reichsfiskus Heer.

nach Blatt 256/10104 übertragen

erhielten laufende  Nummer 54-67



unter 4.  Eintragung Reichsfiskus Heer aufgelassen 7.3.1939, eingetragen 25 Juli 1939
Zur Löschung der Belastungen zugunsten Proehl & Gutmann

Die  Dresdner Bank die von Proehl & Gutmann die Fordeurngen "erworben" hat, bewilligte die Löschung der Belastungen im Grundbuch. Der Verkäufer erhielt 709.000 RM in bar.

Demnach müsste das Bargeld an die Dresdner Bank gehen, damit sie die Löschung der Sicherheiten bewilligte

Denn der Vertrag spricht alternativ von entweder Barzahlung oder Tilgung der Schulden.

Zur Wirksamkeit des Verkaufes

Verkauft hat ein Nichtberechtigter. Plettenberg und Schwertfeger hätten nicht verkaufen können, denn das Palais stand im Eigentum der Erbengemeinschaft nach Adolf.

Zum Vorgang des Verkaufs an das Heer selbst

Wikipedia schreibt:

"Im Februar 1939 wurde das Palais Schaumburg für 709.000 Reichsmark vom Deutschen Reich erworben, um dort Teile eines Militärstabs der Wehrmacht, das „Armeekommando 2“ unterzubringen.

Das dem Wehrkreis VI (Münster) unterstellte Kommando zog dort im November 1939 ein, beendete aber mit Beginn des Westfeldzugs am 10. Mai 1940 seine Tätigkeit im Palais".

Es soll sich im Palais das Kommando der XII Infanterie-Division befunden haben. Es unterstand in der fraglichen Zeit dem Generalleutnant Ludwig von der Leyen.

Das Palais wurde nur bis zum Frankreichfeldzug (10. Mai 1940) vom Heer genutzt,

Zu Proehl & Gutmann

Wer war Friedrich Bernhard Eugen "Fritz" Gutmann (15.11.1886-13.4.1944) ? Er war ein holländischer Banker und Kunstsammler. Sein Vater Eugen Gutmann hatte 1872 die Dresdner Bank gegründet. 

Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe hatte 1926 von Proehl & Gutmann ein Darlehen erhalten zu dessen Sicherung das Palais Schaumburg in Bonn belastet wurde. 

In meinem zweiten Buch Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe, Kammler und Behr habe ich ausführlich darüber geschrieben, dass Adolf Geschäftsbeziehungen zu jüdischen Bankern unterhielt.

Karl Haberstock kaufte die Kunstsammlung Gutmann.

Friedrich Bernhard Gutmann wurde im April 1944 in Theresienstadt zu Tode geprügelt. Seine Frau Louise starb im October 1944 in Auschwitz. 

1934 ermittelte das Gestapa gegen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe, es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Devisenvergehen eingeleitet. Die Forderungen von Proehl & Gutmann Amsterdam wurden 1934 an die Dresdner Bank "abgetreten". Die Verbindlichkeiten betrugen 500.000 Goldmark zu zahlen an Proehl & Gutman mit Sitz in Amsterdam. Zahlungen ins Ausland an einen jüdischen Banker wurden kriminalisiert.   



Schlussbemerkungen:

Bonn befand sich 1939 in Preussen.

Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe war Mitglied der Bonner Preussen

https://de.wikipedia.org/wiki/Corps_Borussia_Bonn

Das OLG Celle war in keiner Form am "Abverkauf des Palais Schaumburg an die Wehrmacht" beteiligt.



Donnerstag, 6. Dezember 2018

Bundesrechnungshof in Bonn wurde informiert



Die Prüfung der Rücknahme eine begünstigenden Verwaltungsaktes zugunsten eines möglicherweise nicht Alleinberechtigten kann nicht grundlos abgelehnt werden.

Die Prüfung obliegt dem Finanzministerium MV.

Diese Frage unterliegt nicht einer richterlichen Prüfung.

Die Feststellung wer Alteigentümer ist hat weitreichende Folgen für die Zahlung von Entschädigungsleistungen, Verrechnung mit Lastenausgleichzahlungen, Gültigkeit eines einzelvertraglichen Vorkaufsrechtes von Gut Boldebuck, Fächenerwerbsrechte und Preise.

Die Frage hat auch unmittelbar Konsequenzen auf die letztendlich vom Steuerzahler aufzubringenden Leistungen.

Federführend trotz Bearbeitung durch das Finanzministerium ist der Bund (BaRoV, BADV, BVVG).

Eine Zuständigkeit des BRH ist gegeben.

Der BRH erhielt eine Abschrift der Klage im Verfahren vor dem VG Greisfwald, in dem es NICHT um die Frage der Rücknahme eines VA geht.

Von Wolkenkratzer - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62727554




Gesucht: Band 6 des Jahrbuchs der Millionäre







Band 6 betrifft Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Lippe und Mecklenburg

1912 war Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe verstorben und sein Sohn Adolf beerbte dessen Privatvermögen und übernahm die Regierung im Fürstentum Schaumburg-Lippe.

Wer ist in der Lage Band 6 aufzufinden ?

Komplett und weltweit verschwunden aus Beständen.
War in deutschen Bibliotheken sogar digital erhältlich und dann überall gelöscht worden.

Dienstag, 4. Dezember 2018

Begünstigter Preis für Alteigentümer






Ohne Beiladung und Information der Miterben und ohne dass in der mündlichen Verhandlung jemand das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin vertrat, erging am 5.4.2011 ein Urteil, welches feststellte dass Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe Alteigentümer war.

Die Bundesregierung hatte kurz davor, am 30 März 2011 die Flächenerwerbsmöglichkeiten für Alteigentümer verbessert.

Durch das am 30. März 2011 in Kraft getretene 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz sollen die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen der Alteigentümer beim Flächenerwerb umgesetzt werden.

Mit Hilfe einer Stichtagsregelung sollen sich Verzögerungen bei der Bescheidung der Ausgleichsleistung der Alteigentümer nicht mehr negativ auf den Umfang der Erwerbsmöglichkeiten auswirken. Die Stichtagsregelung sieht vor, dass der begünstigte Kaufpreis auf der Grundlage der im Bundesanzeiger am 21. Juli 2004 veröffentlichten Regionalen Wertansätze ermittelt wird. Falls diese im Einzelfall nicht vorhanden sein sollten, werden die Verkehrswerte zum Stichtag 1. Januar 2004 ermittelt. Durch den in der Vergangenheit liegenden Stichtag erhöht sich das Erwerbsvolumen der Alteigentümer gegenüber der bisher geltenden Regelung.

Darüber hinaus wird denjenigen, die seit dem 1. Januar 2004 von der Möglichkeit des begünstigten Erwerbs bereits Gebrauch gemacht haben, die Möglichkeit eingeräumt, ihren Erwerbsumfang auf der Grundlage der Stichtagspreise neu zu berechnen und zusätzliche Flächen zu erwerben (Nachschlag).

Diejenigen, die seit dem 1. Januar 2004 berechtigt gewesen sind, aber von der Erwerbsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben, erhalten im Wege einer Übergangsregelung die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erneut eine Erwerbsabsicht anzumelden.

Schließlich wird der Kreis der Personen, auf die der Berechtigte seine Erwerbsmöglichkeit übertragen darf, erheblich erweitert. Die Erwerbsmöglichkeit darf nunmehr auf die gesetzlichen Erben bis zur vierten Ordnung übertragen werden.

Die interessanten Fragen wären:

Wer erwarb zu welchem Preis von der BVVG Gut Boldebuck ?
Verkehrswert ?
Gab es eine Ausschreibung ?
Wie wäre zu beurteilen wenn sich herausstellen sollte dass andere Personen auch Alteigentümer waren ?
Wie wäre zu beurteilen wenn sich herausstellen sollte dass  Entschädigungsleistungen auch an andere Personen zu zahlen wären ?

Auskunft könnte die BVVG erteilen.

An mich wird die Auskunft nicht erteilt.

Aber es gibt vielleicht andere Stellen die auskunftsberechtigt sind.








Montag, 3. Dezember 2018

Klageeinreichung: Akte Plettenberg (Plettenberg file) GAU

Die Klagen gegen die Finanzministerien Brandenburg und Schwerin wurden eingereicht.

Verwaltungsgericht Potsdam hat das AZ 3339/18 vergeben.

Verwaltungsgericht Greifswald hat das AZ 2 A 1874/18  vergeben.

Primär geht es um die Auswirkungen die neu aufgegundene Urkunden auf Restitutionsverfaren haben können.


Akte Plettenberg


Akte Plettenberg dokumentiert das parallele Unrechtssystem

Die Akte spiegelt keine konkrete rechstwidrige Handlung wider, sie dokumentiert das System. 

Akte Plettenberg erschüttert 

Verkauf Palais Schaumburg in Bonn
Vorkaufsrecht Gut Boldebuck
Restitution Kunst
"Verkauf " Vries Skulpturen (Bode Museum)
Lastenausgleichsverfahren
Entschädigungsvorgänge wegen Bodenreform in Mecklenburg Vorpommern und Brandenburg
Rückgabe Steyerling

Die Akte Plettenberg ist ein GAU


Erinnert an Spotlight (Boston Globe).

20 Jahre lang reagierte die Presse nicht. Kann passieren. Journalisten haben viel um die Ohren.

2007 reagierten zwei überregionale Zeitungen.

Vielleicht setzt sch jemand mit der Plettenberg Akte auseinander.

Sie ist lehrreich.



Freitag, 30. November 2018

wieder ein schwarzes Loch im Paralleluniversum

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel zum ehemaligen Haus Oldenburg

Antwort:

Die Fragen kann die Landesregierung nicht beantworten, da ihr und der ihr nachgeordneten Verwaltung die Antworten nicht bekannt sind.


Landtag-niedersachsen Kleine Anfrage Stefan Wenzel Oktober 2018 Oldenburg


Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung

Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung

100 Jahre Matrosenaufstand in Wilhelmshaven und Kiel und die Ausrufung der Republik hier: Vermögen der ehemaligen Großherzoge von Oldenburg und des Hauses Oldenburg
Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 01.10.2018 - Drs. 18/1744 an die Staatskanzlei übersandt am 04.10.2018

Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 24.10.2018

 Vorbemerkung des Abgeordneten

Bei der Beratung des Berichts des Finanzausschusses am 12.02.1920 über das Gesetz für den Freistaat Oldenburg, betreffend die mit dem Thronverzicht des Großherzogs zusammenhängenden Rechtsverhältnisse, erklärte Ministerpräsident Tantzen im Oldenburger Landtag seinerzeit u. a.: „Der Großherzog verzichtet ja geradezu auf alles.“ Mit dem Gesetz übernahm der neue Freistaat im Wesentlichen das Krongut und die Renten, Pensionen und Unterstützungen für 101 Bedienstete. Der ehemalige Landesherr verzichtete auf den „Genuss des Kronguts und eine Zivilliste“, ihm verblieb demnach quasi als „Notunterkunft“ das Schloss Eutin mit Nebengebäuden.

Fast 100 Jahre nach dem Ereignis bestehen ernste Zweifel, ob der Satz des damaligen Ministerpräsidenten den Realitäten entsprach. Das Gesetz enthielt nämlich keine Aussagen zu Schatullgut, Schatullkassen, verschiedensten Nachlässen, Allodialgut, Erbrechten, Schuldverschreibungen, Haus- und Familienfideikommissen und damit verbundenen Grundstücken im Ausland und in Kolonien, Gebäuden, Bergrechten, anderen Rechten, Regalien, Aktien und Unternehmensanteilen, die der Herzog, Familienangehörige oder das Haus Oldenburg für sich privat oder unmittelbar beanspruchten.

Der Abgeordnete August Jordan, ehemaliger Bürgermeister von Delmenhorst (SPD), verwies in der Beratung auf eine Regelung von 1848/1849, die sich im Gesetzesblatt von 1849 im Abschnitt X wiederfindet und die Aufteilung des sogenannten Dominialvermögens in Staats- und Kronbesitz zum Gegenstand hat. Auch hier finden sich keine Aussagen zu Schatullgut, Schatullkassen, verschiedensten Nachlässen, Allodialgut, Erbrechten, Schuldverschreibungen, Haus- und Familienfideikommissen und damit verbundenen Grundstücken im Ausland und in Kolonien, Gebäuden, Bergrechten, anderen Rechten mit Ausnahme des Jagdrechts, Regalien, Aktien und Unternehmensanteilen. Erwähnt wurden vom Abgeordneten Jordan in der Debatte Teile, die als sogenannte Gottorpscher Familienbesitz deklariert wurden. In der Regelung von 1848/49 wird darauf verwiesen, dass für sogenannte Privatvermögen die freie Verfügung bestehe (Artikel 215); genannt werden aber lediglich sämtliche „im Lande belegenen“ Grundstücke.

Fideikommisse wurden später weitgehend aufgelöst. Mit der Auflösung sind die Fideikommisse freies Eigentum in der Hand des jeweils letzten Inhabers geworden. Die Rechte, welche durch die aufgehobenen Vorschriften der Fideikommisse oder auf ihrer Grundlage begründet worden sind, sind durch die Aufhebung nicht berührt worden. Das betraf auch eingetragene Hypotheken, Geld, Wertpapiere oder in ihrer Gesamtheit durch Treuhänder verwaltete Vermögen (Drs. 11/2575).

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Fragen kann die Landesregierung nicht beantworten, da ihr und der ihr nachgeordneten Verwaltung die Antworten nicht bekannt sind.

Im Finanzministerium, dem grundsätzlich die Verwaltung des niedersächsischen Fiskalvermögens - auch in Abgrenzung zum Privatvermögen der die Vorgängerstaaten Niedersachsens regierenden Fürstenhäuser - obliegt, sind die entsprechenden Akten und Informationen nicht vorhanden.
Nach Auskunft des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) liegen die Antworten auf diese Fragen nicht in aufbereiteter Form vor, sondern müssten im Rahmen eines historischen Forschungsprojekts ermittelt werden. Dazu müsste insbesondere das im Privatbesitz befindliche Archiv des Hauses Holstein-Gottorf ausgewertet werden. Die für die Beantwortung der Frage ausschlaggebenden Akten sind nicht Teil des im Standort Oldenburg des NLA deponierten holstein-gottorfischen Hausarchivs, sondern befinden sich bei der Familie in Schleswig-Holstein und sind momentan nicht benutzbar. Ohnehin wäre eine Sichtung und Auswertung der Akten des Hausarchivs nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich.

Die Landesverwaltung hat also - unabhängig davon, dass ein historisches Forschungsprojekt dieses Umfangs nicht vom Fragerecht des Artikels 24 NV gedeckt sein dürfte - keinen hinreichenden unbeschränkten Zugriff auf die für die Beantwortung der Fragen notwendigen historischen Quellen.

1. Welche Haus- und Familienfideikommisse bestanden am Ende des Ersten Weltkrieges im Großherzogtum Oldenburg?

2. Über welche Haus- und Familienfideikommisse verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und deren Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

3. Welche Vermögensbestandteile und Rechte gehörten zum Schatullgut bzw. zu den Schatullkassen des Hauses und der Familie Oldenburg und ihrer Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

4. Über welche Nachlässe verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

5. Über welches Allodialgut verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

6. Über welche Erbrechte in Bezug auf Titel, Rechte, Immobilien, Land und sonstiges Vermögen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

7. Über welche Bergrechte verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

8. Über welche Schuldverschreibungen, Hypotheken, Erbbaurechte, Niesbrauchrechte und vergleichbare Rechte verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

9. Über welche Aktien, Unternehmensanteile, ausgereichte Kredite, Anleihen, Rentenbriefe, Staatsanleihen und sonstige Einlagen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

10. Über welches von Treuhändern verwaltete Vermögen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft als wirtschaftlich Berechtigte am Ende des Ersten Weltkrieges?

11. Über welche Grundstücke außerhalb der drei Teile des Großherzogtums Oldenburg verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

12. Über welche Anteile an der Landessparkasse zu Oldenburg, der Oldenburgischen Landesbank und der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

13. Über welche Anteile an der Oldenburger Versicherungsgesellschaft und andere Versicherungsgesellschaften verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

14. Über welche Anteile an der Oldenburgischen Erdölgesellschaft und anderen Gesellschaften, die mit Ölprodukten handelten oder Ölprodukte förderten, verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

15. Über welche Anteile am North European Oil Royalty Trust oder seinen Rechtsvorgängern verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

16. Über welche Anteile an Reedereien und Werften verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

17. Über welche Anteile an Eisenbahngesellschaften verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?

18. Welche der o. g. Vermögensbestandteile, Rechte und Titel gehörten am Ende des Ersten Weltkrieges zum sogenannten Gottorpschen Familienbesitz?

Zu den Fragen 1 bis 18: Siehe Vorbemerkung


Ich gewinne den Eindruck, dass ich in diesem blog mehr Informationen liefere als die Landesregierung und für mehr Transparenz sorge...

Ich stelle Fragen und arbeite Antworten aus

Buch 1

Buch 2

mit Hinweisen zu Oldenburg

Ingeborg Alix Oldenburg heiratet Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe



Donnerstag, 29. November 2018

Wundersame Vermögensmehrung

Es ist immer wieder stunning welche Vermögenspositionen und Listen in Verfahren zirkulieren, und noch erstaunlicher ist es, zu behaupten, der letzte regierende Fürst zu Schaumburg-Lippe sei vermögenslos verstorben.

Aus den Lastenausgleichsakten:










Samstag, 24. November 2018

aus gegebenem Anlass: Einflussnahme auf Presse


Aus dem Sonderarchiv Moskau (Militärarchiv) stammt ein Schreiben Friedrich Christians an seinen Rechtsanwalt Dr. Ganske (dessen Rechnungen Wolrad bezahlte und der Friedrich Christian im Rahmen der “Fideikommissauflösung” vertrat). Der Brief ist sehr aufschlussreich. Dabei geht es in erster Linie darum, die von Friedrich Christian in die NSDAP getätigten “Investitionen” abzusichern oder zurückzuerlangen. Die Investitionen erfolgten primär im Bereich der Propaganda. Hier einige Auszüge:

“Berlin, den 15.6.1939.
Sehr verehrter Parteigenosse Dr. Ganske !
Ich möchte Ihnen daher in grossen Zügen ein Bild jener Jahre entwerfen, in denen ich mein Vermögen unserer Partei gab und meine politische Arbeit in ein entscheidendes Stadium kam...

Ich kam aus Niedersachsen, kannte zwar die Sozialdemokratie, hatte die Abdankung meines Bruders, die Flucht, die rote Herrschaft, die Verschacherung meiner geliebten Heimat, manche blutige Versammlungsschlacht und dergleichen mehr erlebt...

1928 hatte ich den Führer selbst um Aufnahme in die Partei gebeten...Ende 1928 kam ich durch einen Vergleich in den Besitz eines Teiles meiner väterlichen Erbschaft...Ich war mit einem Mal ein reicher Mann. Die Freude darüber wollte sich aber nicht vereinbaren lassen mit dem Bewusstsein der Not, die um mich herum war- und so hatte ich nur einen Wunsch, nämlich dieses Geld gegen jene Not einzusetzen. Ich wusste, dass unter meinen Parteigenossen nur sehr wenige waren, die einen Tausendmarkschein besassen und ich besass 500.000 RM ! Ich wusste, dass diese Tatsache für meine Partei von ganz entscheidender Bedeutung würde sein können....mit diesem grossen Kapital aber bist du ganz bestimmt von entscheidender Bedeutung für die Partei. Tatsächlich hat sich ja im Laufe der letzten neun Jahre herausgestellt, dass ich durch den Einsatz meiner Person sehr viel erreichte-der Einsatz meines Kapitals aber blieb trotz seiner wirklich ungeheuren Auswirkungen gänzlich unberücksichtigt (wenigstens bei jenen Parteigenossen, auf die es ankommt). Heute wird vielfach, namentlich in Kreisen reaktionärer Verwandtschaft der Vorwurf der Leichtfertigkeit gegen mich erhoben. Man wirft mir vor, dass ich mir damals keine Sicherheiten verschafft hätte und dass ich keine umfassenden Verträge tätigte bevor ich mein Geld “solch unsicheren Kantonisten” gab. Wer die damaligen Zeiten
Seite 90
Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem
wirklich erlebt hat, der weiss, wie unmöglich es für uns war, etwas derartiges niederzulegen. Das Verhältnis zwischen den Parteigenossen damals war nicht durch Paragraphen, sondern durch Treu und Glauben bedingt....Schliesslich setzten wir alle ja auch noch mehr als unser Vermögen, nämlich unser Leben, ein und auch darüber schlossen wir keine Versicherung ab. Ich stammte aus einer der reichsten Familien Deutschlands.
...Für mich war der Gedanke, dass ein vom Führer als Gauleiter eingesetzter Mann auch nur im mindesten in Geldangelegenheiten würde unkorrekt sein können, völlig indiskutabel. Ich kannte aber Dr. R. Ley nur in seiner Eigenschaft als Gauleiter des Gaues Köln-Koblenz-Trier der NSDAP. Adolf Hitler kannte ich schon seit 1928 persönlich. Ich war des öfteren in München, Schellingstrasse, bei ihm gewesen-....Ley war für mich nie etwas anderes als der Vertrauensmann Hitlers in diesem Gaugebiet. Nur deshalb habe ich ihn überhaupt kennengelernt. Ich habe seinerzeit an Rudolf Hess, mit dem ich zu tun hatte, geschrieben, dass ich es als peinlich und unrichtig empfinde, Ley nicht zu kennen, obwohl er der zuständige Gauleiter sei. Durch Vermittlung von Hess habe ich ihn kennengelernt.

Eines Tages dann war ich mit Dr. Ley auf Versammlungstournee im Bergischen Land....Schliesslich erzählte ich ihm von meinem Geld, welches ich ja aus der väterlichen Erbschaft hatte. Und da kam Ley dann mit folgendem Vorschlag heraus: wir beide machen zusammen eine Presse -wir kaufen Druckereien- wir gründen Zeitungen. Sie (ich) finanzieren die ganze Sache und ich (Ley) trage auch etwas dazu bei.Wir fangen sofort an. Unser Propagandaapparat ist die Partei. Die Zeitungen sind die Zeitungen der Partei. Wir müssen aber alles als Privatunternehmen tarnen. Zu diesem Zwecke gründen wir Gesellschaften. Und zwar mehrere Gesellschaften, damit-wenn das System zufasst- nicht alles, sondern höchstens ein Teil brachliegt. Wenn man uns die Druckereimaschinen plombiert -dann können wir unsere Zeitungen vorübergehend in einer anderen Druckerei drucken lassen. Beschlagnahmt man uns unsere Zeitungen,- dann drucken wir unter irgendeinem neuen Namen in unseren Druckereien neue Zeitungen.- So wurde der grosse Plan während jener Nacht weiter und weiter entwickelt.....
...Ley: Machen Sie doch mit...wir brauchen eine solche Presse dringendst, unser ganzer Aufstieg hängt davon ab,-ich bin doch der Gauleiter, wenn ich Ihnen das versichere, dann können Sie (ich) ganz beruhigt sein-es ist doch, nicht als ob Sie mit Ihrem Vermögen in irgendein Industrieunternehmen einsteigen, welches morgen konkurs machen könnte - Sie helfen uns zur Macht und wenn wir einmal soweit sind, dann sind sie derjenigem dem wir das verdanken, dann sind Ihre Zeitungen die massgeblichen, dann zahlt sich alles hundertmal aus, dann werden Sie rasend daran verdienen....
Wenige Tage darauf gründeten Dr. Ley und ich beim Notar Baum in Godesberg die erste Gesellschaft. Ich zahlte 15.000 RM ein. Ley war Geschäftsführer. Sie hiess Westdeutscher Kampfverlag und hat meines Wissens nie etwas getan. Rechnung hat der Geschäftsführer nie gelegt. Gelöscht ist sie m.W. nie worden.Warum er sich für diese Gesellschaft gar nicht interessierte, ist mir völlig unverständlich.
Kurz danach gründeten wir drei neue Gesellschaften, und zwar bei Notar Quinke in Köln, einem Freunde Ley ́s. Es waren dies: 1. “Der Westmark Verlag G.m.b.H. 2. die Tilgengraben G.m.b.H. und 3. die Lohn und Akcidenzdruckerei G.m.b.H. Die erste hatte die Zeitungen, die zweite die Häuser usw. und die dritte - wie der Name sagt - alles, was unter Lohndruck und Akcidenz zu verstehen ist. Als nun die grossen Druckereien in Köln später startete, da gründeten wir zusammen mit der Familie Dietrich noch die Dietrich G.m.b.H., der Maschinen in Köln gehörten.
11. Friedrich Christian 91
Zunächst ging es in Koblenz los....Dort brachten wir unsere Zeitungen: Koblenzer Nationalblatt, Trier Nationalblatt, Westmacht in Idar/Oberstein heraus. Die beiden ersten bestehen heute noch als parteiamtliche Gauzeitungen mit grossem Erfolg.- In Köln bestand damals schon der Westdeutsche Beobachter als Wochenzeitung. Auf ständiges Drängen Ley ́s und des heutigen Gauleiters Grohe ermöglichte ich später den Ausbau des WB zur Tageszeitung. Das war erst möglich, nachdem ich die grossen Gebäude Köln Tilgengraben 2/4 gekauft und eine Druckerei eingebaut hatte. Ausserderm gehörte zu unserem Konzern die “Westmacht in Aachen” und “Der Oberbergische Bote” in Waldbröhl. In Waldbröhl hatten wir auch Druckereimaschinen.Waldbröhl war zu Anfang am rentabelsten.
...Von Woche zu Woche kosteten diese Unternehmungen immer mehr Geld....Ley kam dann in letzter Stunde angefahren, manchmal sogar mit Grohe, Marrenbach oder seinem Finanzberater Simon und beschwor mich, Geld herauszurücken. Da er mir immer wieder eine Rentabilitätsrechunugen aufgestellt hatte, die für die Zukunft ganz rosig aussah-diese Zukunft-einmal zur Gegenwart geworden-dann aber immer ganz anders aussah, wurde ich mehr und mehr skeptisch. Und wenn ich damals überhaupt weiter durchhielt, so eigentlich nur aus zwei Gründen:
1.Ley war für mich Gauleiter, der Vertreter und Bevollmächtigte des Führers und er sprach für die Partei.
2.Als Redner erlebte ich Abend für Abend den Glauben, die Begeisterung, den Einsatz und die Opferfähigkeit der Masse, wie konnte ich da zögern ?
..Ley ging sogar soweit, mir für weitere 20.000,- eine Kandidatur an sicherer Stelle für den preussischen Landtag anzubieten. Ständig malte er mir immmer von Neuem die Rentabilität der Unternehmungen aus, den Dank der Partei unterstrich er immer mehr - er konnte gar nicht genug sagen, wie sehr ich der Partei in entscheidenster Zeit geholfen habe. Nicht nur Dr. Ley sagte das damals, nein auch Grohe, der heutige Gauleiter, Simon, der Vater des heutigen Stabsleiters, Marrenbach, der heutige Stabsleiter der Arbeitsfront, Simon/Koblenz, der heutige Gauleiter Koblenz-Trier und viele andere.
...Ich war als der Geldgeber der NSDAP bei den Gegnern ganz besonders verhasst...Alle Augenblicke versuchte man mich zu überfallen, schnitt mir meine Autoreifen kaputt, sägte mir die Steuerung des Wagens an, schüttete Zucker ins Benzin, schmuggelte einen KPD Funktionär als Fahrer bei mir ein und dergleichen mehr. Einmal schoss man mir um ein Handbreit am Kopf vorbei, ein anderes mal nahm man mein Haus unter Feuer usw.
... Jeder hätte mich damals einen Idioten gescholten, dem ich erzählt haben würde, dass ich 6 Jahre nach unserer Machtergreifung noch Schwierigleiten haben würde, mein damals der Partei geliehendes Geld wirderzubekommen-dem ich erzählt haben würde, dass ich im Jahre 1939 weder MdR noch Staatsrat noch Gruppenführer noch sonst irgendetwas sein würde, sondern einer von unzähligen Oberregierungsräten und Sturmbannführer.Andere haben ein einziges Mal wenige tausend Mark oder noch nicht einmal das gegeben, haben nicht einmal seit 1932 sich wirklich eingesetzt, haben nicht über 2000 Versammlungen abgehalten und sich nach Strich und Faden terrorisieren lassen, gehören nicht der Alten Garde an usw.- und “müssen alle Augenblicke berücksichtigt werden, weil die Partei ihnen soviel verdankt”.-
...
Ich will nur das zurück, was ich geliehen hatte. Aber das muss man mir geben.
92
Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem
...Ich kann mit Stolz behaupten, seit 10 Jahren einer der erfolgreichsten Redner Adolf Hitlers zu sein...Wenn sonst niemand durchgreift, dann bleibt nur wiederum der Weg zum Führer.Vor der Machtergreifung, wenn uns das Wasser am Hals stand, bin ich manchesmal deswegen bei ihm in München gewesen. Damals hatte er kein Geld zu helfen. Heute wird er bestimmt helfen. Er hat ja schon einmal in meinem Fall gesagt, dass mir geholfen werden soll !
Mit Heil Hitler!
Ihr
Gez. Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe”



Ohne Kommentar

24 November 2018