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Samstag, 20. August 2016

1901: Aus einem Fotoalbum von Adolf, dem späteren Fürsten zu Schaumburg-Lippe


Es handelt sich um ein privates Album mit Photographien die über hundert Jahre alt sind.

Ich habe sie digitalisiert, damit sie erhalten bleiben.

Hier eine Auswahl:

Fotoalbum 1901 Leder



Unterschrift Adolf (noch) Prinz zu Schaumnburg-Lippe


aufgeklebt im Album

  




Plattenkamera von Wilhelm Müller


Schlittschuhlaufen in Familie, vorne in der Hocke Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe, 1901

Schlittschuhlaufen in Familie, Mitte Marie Anna, 1901

Schlittschuhlaufen helles Kleid Marie Anna Fürstin zu Schaumburg-Lippe, 1901

Marie Anna Fürstin zu Schaumburg-Lippe, vorne rechts Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe, 1901



Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe 1901

möglicherweise Schiff von Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe, 1901

Steinhuder Meer ? 1901

Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe, links mit Zigarre, 1901

Schloss Bückeburg, 1901

Bildunterschrift hinzufügen

Adolf zu Schaumburg-Lippe (noch Prinz), 1901





Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe


Adolf mit seinem Vater Georg Fürst zu Schaumburg - Lippe, 1901


Adolf (noch Prinz) zu Schaumburg-Lippe, 1901




nicht im Fotoalbum enhalten aber aus der gleichen Zeit

Stephan und Heinrich Prinzen zu Schaumburg-Lippe, links Stephan, rechts Heinrich



Dienstag, 16. August 2016

Wer hat Angst vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch ?

Ein 73 Quadratmeter  kleines Eisenbahngrundstück am Bahnhof Grabowhöfe kann als tückisch bezeichnet werden.


Grabowhöfe, Landgut

Dieses Grundstück gehörte wie auch viele andere unzählige Grundstücke  Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe privat, siehe Testament.



Das Grundbuchamt in Waren verlangte im Jahr 1919 vollkommen zu Recht einen Erbschein gemäss Paragraf 2353 BGB um Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe als alleinigen Eigentümer eintragen zu können.

Der Erbschein wurde vom Amtsgericht Bückeburg erteilt:



Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe wurde als Erbe gemäss Bürgerliches Gesetzbuch eingetragen.

Das heisst:

Die schaumburg-lippische Justiz hat im Jahr 1919,  nach Abschaffung der Monarchie,, kein Fürstenrecht zugrundegelegt, sondern auf der Grundlage des Testamentes von Georg und des Bürgerlichen Gesetzbuches deklariert, dass Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe Alleinerbe seines Vater sist und somit Alleineigentümer des Eisenbahngrundstückes wurde.

Das heisst auch, dass das Justizverständnis nach 1918 und vor dem Nationalsozialismus in Bückeburg verfassungsgemäss und rechtsstaatlich war. Auch ehemalige Fürsten waren und sind dem BGB unterworfen. 

Es kann nicht behauptet werden, dass besonderes Fürstenrecht  oder die Wirksamkeit irgendwelcher Hausgesetze zum Zuge kam.

Szenenwechsel:

Justiz 1936 in Bückeburg:

Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe der ein Testament erteilt hatte stirbt kinderlos in Mexiko.

Es wird ein Erbschein erteilt. Danach erben seine Geschwister.



Das Testament ist im Gegensatz zu Georgs Testamenten verschwunden, wie es so schön heisst.

In der Absicht Adolfs Vermögen aus dem Nachlass zu entfernen, bescheinigt ein Rechtspfleger 1936 in Bückeburg wahrheitswidrig, er sei vermögenslos gestorben.

Das Bürgerliche Gesetzbuch wird in nationalsozialistischer Manier ausgehebelt.

Szenenwechsel:

Der Erbschein nach Georg wurde Ende 2007 vom Staatsarchiv Bückeburg zufälligerweise gefunden und eine Fotokopie herausgegeben.

Dieser Erbschein war und ist von grösster Bedeutung.

Er wurde an die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder Ende 2007  versendet die umgehend Durchsuchungsanordnungen erwirkte.

https://vierprinzen.blogspot.com/2012/02/durchsuchungen.html

Er wurde an das Verwaltungsgericht Greifswald gesendet, vor dem über die Berechtigung von Alteigentümern im Rahmen von Restitutionsanträgen verhandelt wurde.

Was geschah ?

Die Vollziehung der Durchsuchungsanordnungen im Staatsarchiv und bei Dritten wurde ausgesetzt.

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald wurde der Kammer entzogen und an eine andere Kammer abgegeben. Diese Kammer schrieb, ich solle keinerlei Urkunden einreichen.

Zur Verhandlung erschien niemand vom Larov Mecklenburg Vorpommern, obwohl es einen ablehnenden Bescheid erlassen hatte.

Der Erbschein nach Georg wurde nie von dem OLG Celle zur Kenntnis genommen, weil sein Urteil vor Auffinden des Erbscheins erging. 

Das bedeutet, dass bis heute, weder die Zivil- noch die Verwaltungsjustiz den hier vorgestellten Erbschein zur Kenntnis genommen haben.

Absicht ? Es hat den Anschein, als wolle niemand wissen.



Samstag, 13. August 2016

Antrag auf Auskunft an das Landesarchiv in Bückeburg (gegen Archivsperren)

UPDATE.  Antwort des Landesarchivs vom 29 August 2016:

Wenn Sie Archivalien aus dem Depositum des Hauses Schaumburg-Lippe ansehen möchten, dann benötigen Sie zuvor eine Benutzungserlaubnis des Eigentümers. Bitte wenden Sie sich an die Fürstliche Hofkammer.

Wer hat Angst vor der Wahrheit ? Wer hat Angst vor Transparenz ?
Wer versteckt sich hinter einer "Hofkammer" ?

Wie wäre es, wenn Alexander eine kurze mail schriebe, etwa so::

Lieber Vetter, sag wann Du im Lande bist und wenn es in meinen Terminkalender passt, überfliegen wir das Findbuch ohne Landesbeamte, Du sagts was Dich interessiert und Du schaust es Dir an....

Es wäre zu schön um wahr zu sein,

Alexanders Argumentation, bis jetzt, lautet in etwa so:

Du darfst die Archivalien nicht einsehen, weil Du diese fehlinterpretieren würdest.

Vielleicht ändert er seine Meinung.




Sehr geehrte Damen und Herren,

nach erneuter Sichtung der umfangreichen Informationen und Dokumentation die ich innerhalb der letzten 16 Jahre erschliessen konnte, habe ich feststellen können, dass ich Anspruch auf Auskunft gegen Ihr Haus habe.

Ich werde mich kurz fassen.

Das Amtsgericht Bückeburg erteilte 1919 einen Erbschein gemäss Paragraf 2353 BGB unter dem Geschäftszeichen 12/19. Grundlage waren die Testamente von Georg die ich über meine Mutter aus Privatbesitz meines Grossvaters Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe erhielt.

Georg zweiter von links bei den Zaren




Erbschein gemäss Paragraph 2353 BGB nach Georg (1919) 


Georg ordnete an, dass sein Sohn Adolf das nicht zum Hausgut gehörige Vermögen im deutschen Reich, in Ungarn, in Slowenien, in Mecklenburg und in Südamerika erbt.



Dieser Erbschein, der sich in Ihrem Besitz befindet (Bestand Amtsgericht Obernkirchen L 121a Nr. 5156), entfaltet auch heute seine volle Rechtsgültigkeit.



Wie Ihnen bekannt ist, gibt es einen Erbschein von 1936 nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe, der ebenfalls aufgrund BGB erteilt wurde. Dieser weist als Erben die Geschwister Adolfs aus, zu denen mit gleichem Anteil Wolrad und Heinrich gehören, mein Grossvater und der Grossvater von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe.



Ausweislich dieser Rechtslage kann dem Auskunftsbegehren kein "besseres Recht" eines gleichberechtigten Miterben entgegengesetzt werden, zumal es sich klar und eindeutig um private Besitzpositionen Georgs handelt (siehe Erbscheinsakte des Amtsgerichts Bückeburg und Testamente Georgs).

Es handelt sich hier um einen neuen Sachverhalt, da der Erbschein nach Georg von Ihrem Hause sehr spät herausgegeben wurde (96 Jahre nach Georgs Tod).

Es kann auch nicht behauptet werden, dass eine Erbauseinadersetzung stattgefunden habe, weil Erbauseinandersetzungsansprüche nicht verjähren und eine Auseinandersetzung hat es nie gegeben,  weil wahrheitswidrig von interessierter Seite behauptet wird, es habe keinen Nachlass gegeben.




Das erklärt auch, wieso Archivsperren ohne Rechtsgrundlage von einem Miterben verhängt werden.



Ausgehend von dieser eindeutigen Rechtslage, steht Ihnen meines Erachtens ein Auskunftsverweigerungsrecht nicht zu, weil Erbscheine Rechtskraft entfalten und Berichtigungsanträge nicht gestellt wurden. Depositalverträge dürfen sich über Erbscheine nicht hinwegsetzen, schon gar nicht wenn hier der Staat beteiligt ist. 

In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich 

 Mit freundlichen Grüssen

Alexander vom Hofe
Rechtsanwalt

13.8.2016

Bemerkungen:

Rot grün Chance für mehr Transparenz ?

https://vierprinzen.blogspot.com/2012/02/kleine-anfrage-der-grunen-zur.html

Die Verwaltung sollte sich fragen, ob der Depositalvertrag wirksam sein kann, denn er wurde mit einer nichtexistenten Person abgeschlossen (nichtexistente Hofkammer). 

Ferner sollte sie unter Zugrundelegung des Erbscheins nach Georg und dessen Testamente prüfen, ob ein vom Erblasser testamentarisch als Privatvermögen bezeichnetes Vermögen nur Gegenstand eines Depositalvertrages werden darf,  wenn sämtliche Miterben mitwirken. 

Es sollte auch die Entscheidung des OLG Celle 159/02 genau lesen, denn diese bezieht sich nicht auf Preussen, das Deutsche Reich, Ungarn, Slovenien, Súrdamerila oder Österreich. Sie bezieht sich ausschliesslich auf Mecklenburg Vorpommern im Rahmen von Restitutionsansprüchen, weiter auf nichts.

Auf die Frage hin, dass Behörden und Gerichte den Erbschein berücksichtigt hätten kann wie folgt geantwortet werden:

Das OLG Celle hat den Erbschein nicht gekannt, weil dieser erst Ende 2007 entdeckt wurde.

Das Verwaltungsgericht in Greifswald hat den Erbschein nicht gekannt, weil die 5. Kammer von der 2. Kammer abgelöst wurde und diese Kammer sich gegen die Einreichung von Unterlagen aussprach. Die 2. Kammer entschied ohne die Erbscheinsakte zu kennen. 

Wenn dies so ist, dann muss eine abweichende Regelung getroffen werden, die wenigstens Informatios- und Einsichtnahmerechte an Miterben respektiert. Ein Abzug von Archivalia aus dem Landesarchiv ist nicht beabsichtigt, hingegen eine Sicherung der Einsichtnahme.

Handelt es sich um Privateigentum von Personen deren Rechtsnachfolge durch Erbscheine ausgewiesen ist so muss die verwahrende Behörde den Vorgang einer Rechtsprüfung unterwerfen.
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Freitag, 12. August 2016

Transparenz nach 88 Jahren, der Erbschein nach Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe taucht auf


Der Erbschein nach Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe galt bis 2007 als verschollen. Gestorben war Georg 1911, der Erbschein wurde 1919 vom Amtsgericht Bückeburg aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 2353 erteilt. Darin hiess es, sein Sohn Adolf habe ihn beerbt und zwar das nicht zum Hausgut gehörige Vermögen im deutschen Reich, in Ungarn, in Slowenien, in Mecklenburg und in Südamerika.

Soweit in Ordnung.

Dieses Dokument tauchte merkwürdigerweise erst 2007 auf, möglicherwesie weil ich die Justiz in Bückeburg massiv  in Anspruch nahm. Der Erbschein soll sich im Bestand des Amtsgerichts Obernkirchen befunden haben, ein Gericht das 1972 geschlossen wurde.

Und wer hatte den Erbschein beantragt im Jahr 1919? Die seit 1918 nicht mehr existente Fürstliche Hofkammer, denn 1918 gab es in Schaumburg Lippe kein Fürstentum, auch keine Fürstliche Hofkammer mehr.


Das gerichtliche Dokument genannt Erbschein, welches Rechtskraft entfaltet, welches feststellt, dass Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe sämtlichen Privatbesitz Georgs erwirbt, soll 88 Jahre lang verschollen gewesen sein. Es wird zufälligerweise gefunden.












Sonderbar.

Wenn ein Gericht 1919, also nach der Revolution von 1918 feststellt, dass Adolf den gesamten Besitz seines Vaters geerbt hat, wie kann es dann sein, dass sein Besitz Hausvermögen gewesen sein soll, wie kann es dann 1936 heissen, dass er vermögenslos starb ?

Lügen haben kurze Beine. Wenn die Nazijustiz mitspielt geht ALLES.

Es wäre gut, wenn Historiker den Versuch machen würden, diesen rechtsgeschichltichen Zusammenhängen nachzugehen.

Ich hoffe es ist nicht zu viel verlangt.

Wenn Adolf 1911 seinen Vater allein beerbt hat, dann fragt sich wer Adolf beerbt hat.

Die Antwort lautet: seine Geschwister, denn er verstarb kinderlos.

Hier ist der Erbschein:




Da diese Rechtsfolge dem Stamm Wolrad missfällt, wird dreist behauptet, Vermögen sei nicht vorhanden.

Wer sagt dies im eigenen Interesse ?

Wolrad, siehe hier am Beispiel Fürstliche Dampfmühle



Er entzieht somit nachträglich die Erbschaft Georgs  und weist das Vermögen dem Haus zu, damit ihm alles im Wege der nationalsozialistischen Fideikommisauflösung steuerfrei zufällt. Wenn man es durchschaut erkennt man eine typische NS-Machenschaft. Mitspielen musste ein Gericht, in diesem Fall das OLG Celle.

Hier ein weiteres Beispiel:

Steyrling wurde Adolf von Hermine zu Schaumburg-Lippe vermacht.

Das spielte aber keine Rolle. Das Grundbuch in Österreich wurde durch Manipulation geändert, plumper geht es nicht. Man streicht Adolf einfach durch und schreibt Fürstliches Haus darüber, fertig, schon haben wir Fideikommiss in Österreich geschaffen. 9000 Hektar werden entzogen. Wer spielt mit in Wien, die Justiz, das OLG Wien.



Solche Beispiele gibt es viele.

Ich muss somit sagen, dass der selbst ernannte "Fürst" in Bückeburg gut beraten ist, wenn er die Archive verplombt, wer weiss was noch alles an die Oberfläche geschwemmt werden kann.



Donnerstag, 11. August 2016

nochmals EBDAR

Bo Yin Ra


Es gibt leider kein Gruppenfoto von Bo Yin Ra, Meyer Housselle und Heinrich Prinz zu Schaumburg - Lippe, deshalb stelle ich hier drei Photographien zusammen

Oswald Meyer Housselle




Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe


Donnerstag, 4. August 2016

Vielleicht das einzige Dokument

Hohenzollernschatz wurde in der Kleinenbremer Kirche eingemauert. Einzelheiten können im Tagebuch von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe nachgelesen werden.


evangelische Kirche Kleinenbremen, Foto von Michael Durwen


http://www.landes-zeitung.de/portal/lokales/lz-heute_Vielleicht-das-einzige-Dokument-_arid,821457.html

ISBN-13: 978-8460985235 

ISBN-13: 978-8461554508 ISBN 978-3-932313-90-5

Donnerstag, 21. Juli 2016

Lexikon der Unfallopfer von Henner Reitmeier

Es gibt ein Lexikon der Unfallopfer von Henner Reitmeier. Interessant sind viele Einträge. 

Marie Harder

Lesenswert ist die Eintragung zu Marie Harder.

Die Hamburger Künstlerin Marie Harder hatte zufällig das Schicksal des Fürstenpaares zu teilen, sie sass in der gleichen Maschine mit der Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe und Ehegattin Ellen in Mexiko am 26 März 1936 abstürzten.


Unglücksmaschine von
Mexicana de Aviación,
Tochtergesellschaft der PANAM


Iberia




Montag, 11. Juli 2016

Do not underestimate Beatrix von Storch

Stiess auf eine Liste von Deutschen in Spanien die entweder das NS Regime unterstützten oder voll im System integriert waren, allesamt hatten Verbindungen zu Spanien, die meisten lebten hier.

Das Haarsträubende ist die Anzahl der in der Liste aufgeführten Personen und noch haarsträubender ist es dass mir etliche Namen bekannt vorkommen. Die Gefährlichkeit eines derartigen Systems beruht auf dem Grad der Durchdringung der Gesellschaft.

Gefährlich ist es, jemanden wie Beatrix von Storch zu unterschätzen in dem man sich auf den Standpunkt stellt, es handle sich um jemanden der abstruse Ideen vertritt, die niemand teilt.

Wenn jemand wie sie eine Struktur aufzieht, so wird sie viele Unterstützer finden. Wie lang die Liste ist weiss nur sie.

Hier eine Liste aus der Vergangenheit.

THE FACTUAL LIST OF NAZIS PROTECTED BY SPAIN

Mit der Beobachtung einiger schillernder Persönlichkeiten ist es nicht getan.

Verfügt der Verfassungsschutz über genügend Ressourcen ?

Ich bezweifle das.


AUS DER GESCHICHTE LERNEN !